Aktionärsrechte auf virtuellen Hauptversammlungen
Ein empirischer Vergleich von DAX-Hauptversammlungen im herkömmlichen und virtuellen Format vor und während der Covid-19-Pandemie
Die Gesellschaften haben die virtuellen HV-Saisons mehrheitlich über den gesetzlichen Vorgaben hinaus aktionärsfreundlich durchgeführt
Benjamin Ruppert, Prof. Dr. Stephan Schöning
Die Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften fanden auch im dritten Jahr der Covid-19-Pandemie bis auf einzelne Ausnahmen ohne physische Präsenz der Aktionäre statt. Während die Pandemie abklingt, liegt der Fokus der gesellschaftsrechtlichen Diskussion auf der Zukunft der virtuellen Hauptversammlung und deren gesetzlicher Verstetigung. Im vorliegenden Beitrag wird die Ausübung von Aktionärsrechten im herkömmlichen und virtuellen Format mittels einer empirischen Untersuchung von 245 Hauptversammlungen von DAX-Unternehmen von 2016 bis 2022 sowie einer quantitativen Befragung der Unternehmen verglichen. Insbesondere in der HV-Saison 2022 konnten nur wenige Defizite festgestellt werden, wenngleich die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neukonzeptionierung der Hauptversammlung verstärkt in den Mittelpunkt rückt.
Die sich ab Frühjahr 2020 ausbreitende Covid-19-Pandemie führte zu einer flächendeckenden Testung von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerversammlungen in einem digitalen bzw. virtuellen Format. Aus Infektionsschutzgründen konnten insbesondere Hauptversammlungen (HV) von Aktiengesellschaften nicht mehr mit physischer Teilnahme der Aktionäre stattfinden. Damit auch Unternehmen ohne Satzungsgrundlage für eine virtuelle Ausrichtung ihre HV rechtssicher ausführen konnten, erließ der Gesetzgeber kurzfristig eine Notfallgesetzgebung unter weitestgehendem Schutz von Aktionärsrechten nach dem Aktiengesetz.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2022; Seite 149 bis 160) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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