Offene Fragen der Managerhaftung


Rettungsanker Business Judgement Rule?
Praxiserfahrungen mit rechtlichen Anforderungen an Unternehmensleitungen und Aufsichtsorgane

Von RA Michael Rummer

(11.05.16) - Angesichts der wiederkehrenden Berichterstattung in den Medien, jedoch auch mit Blick auf die Behandlung der Thematik in der Fachliteratur, verfestigt sich der Eindruck, dass Fragen der Managerhaftung seit geraumer Zeit zunehmend die Gerichte beschäftigen. Es ist daher durchaus verständlich, dass diese Entwicklung in Unternehmensleitungen wie auch in Aufsichtsräten eine gewisse Unruhe erzeugt, zumal divergierende gerichtliche Entscheidungen und eine kaum überschaubare Kommentierung zu den einschlägigen strafrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften eine gewisse Ratlosigkeit hinterlassen.

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Business Judgement Rule (BJR) im Hinblick auf die zahlreichen offenen Fragen der Managerhaftung für die Betroffenen in der Praxis tatsächlich einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten kann.

Es ist schwierig, über die Gründe für die zunehmenden Fälle der Managerhaftung zu spekulieren. Ganz überwiegend wird der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des BGH zugeschrieben, den Ball bezüglich des Themas Managerhaftung ins Rollen gebracht zu haben. Der BGH hatte seinerzeit in deutlichen Worten klare Vorgaben zu den Pflichten des Aufsichtsrats gemacht, die Tätigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft zu überwachen, und hierdurch einen in der Praxis bis heute deutlich wahrnehmbaren Handlungsdruck erzeugt.

Aus nationaler Sicht wurde allerdings bislang nur die Anreizorientierung der Vergütungssysteme des Vorstands regulatorisch angepasst.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2016, Seite 74 bis 76) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Gefahr: Haftung des Geschäftsführers

    Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt.

  • HinSchG sieht ein Sanktionsregime vor

    Am 2.6.2023 war es so weit: Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • KI-Nutzung & Geldwäscheprävention

    Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile im Kampf gegen Geldwäsche. Um diese Vorteile verantwortungsbewusst nutzen zu können, sind entsprechende organisatorische und instrumentelle Governance-Vorkehrungen zu treffen.

  • CISO-Berichtsstrukturen: Vor- und Nachteile

    Obwohl die Relevanz der Cybersicherheit stetig zunimmt, gibt es bislang wenig Literatur, die sich mit den Berichtsbeziehungen von CISOs im Rahmen guter Corporate Governance befasst.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    Die Endfassungen der ersten beiden Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS Sustainability Disclosure Standards, IFRS SDS) stehen kurz vor der Veröffentlichung. Damit wird ein neues Kapitel in der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das in vielen Rechtsordnungen von hoher unmittelbarer Relevanz sein wird.

  • Neues Verständnis der Corporate Governance

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Besetzung des Aufsichtsrats

    Den gewachsenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen kann nur durch spürbaren Kompetenzaufbau begegnet werden. Vermehrt wird daher eine Nominierung der Aufsichtsräte anhand von klar definierten Anforderungsprofilen gefordert. Allerdings kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied den gestiegenen Anforderungen allein nicht gerecht werden.

  • Auch KMU benötigen ein CMS

    Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt. Es gibt zwar keine originäre gesetzliche Pflicht für Geschäftsführende, ein Compliance-Management-System (CMS) zu implementieren.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Einsatz von Governance-Kodizes

    In einem Beitrag der Ausgabe 02/2023 wurde die Wirksamkeit von Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) in öffentlichen Unternehmen untersucht. Nicht nur in öffentlichen Unternehmen sind immer häufiger Governance Kodizes im Einsatz - auch in Nonprofit Organisationen (NPOs) sind erste Nutzungen zu beobachten. Die Wirksamkeit von Governance Kodizes in NPOs ist dabei allerdings empirisch noch sehr wenig untersucht.

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