Schwerpunktthemen der 7. MaRisk-Novelle


Die 7. Novelle der MaRisk: Überblick und Auswirkungen auf die Interne Revision
Institute sollen ihre ESG-Risiken mithilfe wissenschaftlich fundierter Szenarien messen - Es ist nicht vorgesehen, dass sie selbst Annahmen zum Klimawandel oder zu einer nachhaltigen Wirtschaft treffen



Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller

Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle hat die BaFin die für Interne Revisoren in Banken besonders wichtigen Anforderungen erneut angepasst. Die Schwerpunkte lagen auf ESG-Risiken, dem Immobiliengeschäft, der Kreditvergabe und -überwachung sowie allgemeinen Anforderungen an die Verwendung von Modellen. Zudem erfolgten unter anderem Klarstellungen zum Arbeiten im Homeoffice. Auch wenn es keine Änderungen im Modul zur Internen Revision gab, sind die Neuerungen für Interne Revisionen von herausgehobener Bedeutung, da die MaRisk zentral für Prüfungen im Bankenbereich sind.

Am 29. Juni 2023 wurde mit dem Rundschreiben 05/2023 (BA) die 7. Novelle der MaRisk veröffentlicht. Die novellierten MaRisk setzen die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kreditvergabe und -überwachung um und machen konkrete, weitreichende Vorgaben zu ESG-Risiken. Damit werden die bisher im BaFin-Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken gemachten Überlegungen für die Umsetzung in Kreditinstituten in einer verbindlichen Regelung
berücksichtigt.

Dieser Beitrag gibt – geordnet nach Schwerpunkten (Kapitel 2) und weiteren Aspekten (Kapitel 3) – einen Überblick über die Änderungen der MaRisk im Rahmen der 7. Novelle. Da die MaRisk im Zentrum der Prüfungen durch die Interne Revision stehen, sind sie für deren praktische Arbeit von besonderer Bedeutung. Änderungen zur Tätigkeit der Internen Revision selbst (BT 2 MaRisk) erfolgten nicht. Die 7. Novelle der MaRisk hat aber unmittelbaren Einfluss auf die Aufgabeninhalte der Internen Revision, sodass sie für Interne Revisionen eine große Bedeutung hat. Das Kapitel 4 fasst die Aspekte knapp zusammen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2023, Seite 248 bis 252) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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    Kunststoffe sind gleichzeitig versatile und essenzielle Materialien für die moderne Wirtschaft und Mittelpunkt einer intensiven Diskussion um Umwelt- und Treibhausgaseffekte. Der von der EU forcierte Ausbau einer Kreislaufwirtschaft stellt einen Lösungsansatz dar, wertschaffende Kunststoffanwendungen bereitzustellen und dabei negative Umweltauswirkungen zu vermeiden.

  • Messen, was oft nicht messbar scheint

    Die Leistung einer Internen Revision zu messen, erscheint schon aufgrund der besonderen Tätigkeit von Revisorinnen und Revisoren schwierig. Hinzu kommt, dass Revisionsaufträge ganz verschiedene Zielrichtungen haben: Von der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit über das Aufzeigen von Sicherheitslücken, der Effizienzuntersuchung von Prozessen bis hin zur Beschäftigung mit der Wirksamkeit von Managementprozessen kann die Leistung einer Internen Revision aus ganz verschiedenen Wertbeiträgen bestehen. Wie sind diese zu messen?

  • Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur

    Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein - von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen.

  • Neue Aufgaben für die Interne Revision?

    Nach langer Verzögerung ist im Juli 2023 auch in Deutschland die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie in Gestalt des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die nach diesem Gesetz behörden- und unternehmensintern einzurichtenden Meldestellen wurden nicht selten in die Zuständigkeit der Internen Revisionen angesiedelt. Diese zusätzliche Aufgabe kann sich zulasten der Jahresprüfkapazität auswirken und mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein, zumal auf Meldungen nach dem HinSchG in der Regel interne Prüfungen folgen dürften.

  • Ausbildung von Revisorinnen und Revisoren

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