Eigenständige Compliance-Funktion etablieren


Compliance-Anforderungen an Kreditinstitute gemäß den aktuellen MaRisk: Inhalt und Prüfung durch die Interne Revision
Mit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurde die Anforderung, eine Compliance-Funktion einzurichten, in die MaRisk aufgenommen

Von Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller

(13.03.15) - Die Anforderung, eine eigenständige Compliance-Funktion zu etablieren, wurde für Kreditinstitute im Rahmen der 4. MaRisk-Novelle formuliert. Bei der Compliance-Funktion handelt es sich um eine so genannte "Besondere Funktion", die in der Hierarchie der MaRisk auf gleicher Ebene wie die Interne Revision und das Risikocontrolling angesiedelt ist. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und sich ergebende Prüfungserfordernisse der Internen Revision.

Mit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurde die Anforderung, eine Compliance-Funktion einzurichten, in die MaRisk aufgenommen (so genannte MaRisk-Compliance). Der bankenaufsichtliche Hintergrund besteht in den "EBA Guidelines on Internal Governance" sowie dem Papier "Compliance and the compliance function in banks" des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die Zielsetzung besteht darin, Risiken, die sich aus der Nicht-Einhaltung gesetzlicher Regelungen / Vorgaben ergeben, zu reduzieren und eine Compliance-Kultur im Unternehmen zu schaffen

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 6 bis 10) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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