Eigenständige Compliance-Funktion etablieren
Compliance-Anforderungen an Kreditinstitute gemäß den aktuellen MaRisk: Inhalt und Prüfung durch die Interne Revision
Mit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurde die Anforderung, eine Compliance-Funktion einzurichten, in die MaRisk aufgenommen
Von Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller
(13.03.15) - Die Anforderung, eine eigenständige Compliance-Funktion zu etablieren, wurde für Kreditinstitute im Rahmen der 4. MaRisk-Novelle formuliert. Bei der Compliance-Funktion handelt es sich um eine so genannte "Besondere Funktion", die in der Hierarchie der MaRisk auf gleicher Ebene wie die Interne Revision und das Risikocontrolling angesiedelt ist. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und sich ergebende Prüfungserfordernisse der Internen Revision.
Mit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurde die Anforderung, eine Compliance-Funktion einzurichten, in die MaRisk aufgenommen (so genannte MaRisk-Compliance). Der bankenaufsichtliche Hintergrund besteht in den "EBA Guidelines on Internal Governance" sowie dem Papier "Compliance and the compliance function in banks" des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die Zielsetzung besteht darin, Risiken, die sich aus der Nicht-Einhaltung gesetzlicher Regelungen / Vorgaben ergeben, zu reduzieren und eine Compliance-Kultur im Unternehmen zu schaffen
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 6 bis 10) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.
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Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung
Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.
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Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit
Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.
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Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen
In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.