WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung


WPDU sind verpflichtet, nur ausreichend qualifizierte Mitarbeiter in der Anlageberatung einzusetzen
Die IR sollte das bestehende Meldeverfahren überprüfen und bewerten, ob die Compliance-Funktion ausreichend in den Kontrollprozess eingebunden ist

DIIR – Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäftes"

(16.03.15) - Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in der ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden Ausgaben – abgeschlossen. Als weitere neue Regel im Rahmen der Anlageberatung wurde vor zwei Jahren die Anzeigepflicht von Mitarbeitern und damit ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes Mitarbeiter- und Beschwerderegister eingeführt. Die Autoren zeigen die wichtigsten Bestandteile der Mitarbeiteranzeigenverordnung detailliert auf und leiten aus den bestehenden Regularien Prüfungsansätze für die Interne Revision ab, die mittels einer Checkliste ergänzt werden.

Aus der Finanzmarktkrise wurde von regulatorischer Seite die Erkenntnis abgeleitet, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung verbessert werden muss. Die Vielzahl der erhobenen Falschberatungsvorwürfe gab Anlass zur Sorge, dass die Anlageberatung im Wertpapiergeschäft zu stark von Absatzinteressen der Finanzinstitute beeinflusst wird. Zudem ist in der Öffentlichkeit darüber diskutiert worden, ob beim Vertrieb von Wertpapieren im Wege der Anlageberatung das Gebot der anlegergerechten Beratung noch ausreichend zur Geltung kommt. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob sich die unterschiedliche Qualifikation der in der Anlageberatung eingesetzten Mitarbeiter nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirkt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 12 bis 15) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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