MaRisk: Angemessene Risikokultur gefordert


Fünfte Novelle der MaRisk und BAIT: Wesentliche Änderungen und Auswirkungen auf die Interne Revision
Als Indikatoren für die erforderliche Risikokultur gelten unter anderem eine ausgeprägte Leitungskultur (Tone from the Top), die Ausrichtung des Handelns an einem Wertesystem, eine offene und konstruktiv-kritische Risikokommunikation sowie angemessene finanzielle und nicht-finanzielle Anreizstrukturen



Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller, Thomas Ramke

Am 27. Oktober 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach unerwartet langer Konsultation die 5. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Am 06. November 2017 veröffentlichte die BaFin darüber hinaus Bankenaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT). Die BAIT stellen eine Konkretisierung der MaRisk mit Blick auf den Bereich der IT dar. Mit ihnen reagierte die BaFin auf die erheblich gestiegenen Risiken des IT-Bereichs, beispielsweise in Form sogenannter Cyber-Attacken. Diese Anforderungen führen zu erheblichen Herausforderungen für Kreditinstitute und auch für deren Interne Revisionen.

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen der 5. MaRisk-Novelle sowie über die BAIT. Insbesondere werden die Bereiche Risikodatenaggregation und -berichterstattung, Risikokultur, Auslagerungen, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und IT-Risiken behandelt. In diesem Rahmen werden auch die jeweiligen Herausforderungen für die Interne Revision diskutiert. Es folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse mit Blick auf die Arbeit der Internen Revision.

Die letzte Fassung der MaRisk wurde im Jahr 2012 veröffentlicht und stellte den Kapitalplanungsprozess, die Risikocontrolling- und Compliance-Funktion sowie das Verrechnungssystem für Liquiditätskosten in den Vordergrund. Das Risikomanagement hat sich allerdings seitdem in wichtigen Bereichen weiterentwickelt. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat mit dem Papier zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS 239) einen wichtigen neuen Standard gesetzt, der nun eine Ergänzung der MaRisk erforderlich machte. Einen ähnlichen Hintergrund hat das zweite, wichtige Thema der 5. MaRisk-Novelle: das Erfordernis einer angemessenen Risikokultur.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2018, Seite 121 bis 126) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

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    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

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    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

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