Zum Umgang mit REMIT


Die Regulierung der Transparenz und Integrität auf Energiegroßhandelsmärkten (REMIT)
Eine Handreichung zur Prüfung des Themengebietes



Von Peter Stuhlweißenburg und Dr. Andrea Wölfel

Im Nachgang zur Finanzkrise aus dem Jahre 2008 hat die Europäische Union sowohl den Finanz- als auch den Energiesektor mit einer Reihe von neuen Verordnungen und Richtlinien und deren Überwachung durch die EU-Agenturen ESMA und ACER verstärkt reguliert. Die hier behandelte EU-Verordnung REMIT zielt auf die physischen Strom- und Gasgroßhandelsmärkte ab. REMIT legt branchenspezifische Verhaltensregeln mit dem Ziel fest, einen offenen und fairen Wettbewerb auf diesen Märkten zum Nutzen der Endverbraucher von Energie zu fördern. Die Vorgaben sollen insbesondere missbräuchliches Verhalten von Markteilnehmern unterbinden.

Viele, auch kleinere Energieversorgungsunternehmen beziehen Strom oder Gas mithilfe von Großhandelsprodukten oder verfügen über Erzeugungsanlagen, die mithilfe solcher Verträge vermarktet werden. Sie sind daher angehalten, ein wirksames Internes Kontrollsystem einzurichten, um die REMIT-Vorgaben zu erfüllen. Diese Handreichung beruht auf einem Prüfungsleitfaden der Fachgruppe "Energie- und Finanzhandel" des DIIR-Arbeitskreises "Interne Revision Energie und Verkehr".

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2019, Seite 228 bis 234) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Ausbau einer Kreislaufwirtschaft

    Kunststoffe sind gleichzeitig versatile und essenzielle Materialien für die moderne Wirtschaft und Mittelpunkt einer intensiven Diskussion um Umwelt- und Treibhausgaseffekte. Der von der EU forcierte Ausbau einer Kreislaufwirtschaft stellt einen Lösungsansatz dar, wertschaffende Kunststoffanwendungen bereitzustellen und dabei negative Umweltauswirkungen zu vermeiden.

  • Messen, was oft nicht messbar scheint

    Die Leistung einer Internen Revision zu messen, erscheint schon aufgrund der besonderen Tätigkeit von Revisorinnen und Revisoren schwierig. Hinzu kommt, dass Revisionsaufträge ganz verschiedene Zielrichtungen haben: Von der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit über das Aufzeigen von Sicherheitslücken, der Effizienzuntersuchung von Prozessen bis hin zur Beschäftigung mit der Wirksamkeit von Managementprozessen kann die Leistung einer Internen Revision aus ganz verschiedenen Wertbeiträgen bestehen. Wie sind diese zu messen?

  • Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur

    Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein - von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen.

  • Neue Aufgaben für die Interne Revision?

    Nach langer Verzögerung ist im Juli 2023 auch in Deutschland die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie in Gestalt des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die nach diesem Gesetz behörden- und unternehmensintern einzurichtenden Meldestellen wurden nicht selten in die Zuständigkeit der Internen Revisionen angesiedelt. Diese zusätzliche Aufgabe kann sich zulasten der Jahresprüfkapazität auswirken und mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein, zumal auf Meldungen nach dem HinSchG in der Regel interne Prüfungen folgen dürften.

  • Ausbildung von Revisorinnen und Revisoren

    Das Bildungswesen gilt als wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von Humankapital und die Ausbildung von Fachkräften. Durch Bildungssysteme werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten zum kritischen Denken und technische Fertigkeiten vermittelt, die für die Arbeit in der modernen Berufswelt unerlässlich sind. Investitionen in Bildung, sei es durch akademische Einrichtungen oder Berufsausbildungsprogramme, vermitteln das notwendige Fachwissen, um komplexe Herausforderungen zu bewältigen

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