Sonderprüfungen in der Internen Revision
Mythos Sonderprüfung – Entzauberung einer Exotin
Eine aktuelle Bestandsaufnahme zu den Sonderprüfungen in der Internen Revision
Von Michael Bünis, Thomas Gossens
(17.03.16) - Intuitiv werden unter dem Begriff Sonderprüfung in der Internen Revision alle Prüfungen zusammengefasst, die weder Bestandteil des ursprünglich genehmigten Jahresprüfungsplans waren noch im Rahmen einer regulären, genehmigten und risikoorientierten Anpassung in den Jahresprüfungsplan aufgenommen wurden. Möchte man sich aber im Detail zum Thema Sonderprüfung informieren, so wird man trotz der operativen Bedeutung in der Revisionsliteratur nicht schnell und umfassend fündig. Dabei stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Wer kann eine Sonderprüfung beauftragen? Wer ist an einer Sonderprüfung beteiligt? Wie läuft eine Sonderprüfung ab? Wann und wie endet eine Sonderprüfung? Wie wird über eine Sonderprüfung berichtet? Wie wird sie dokumentiert? Wie sieht der Qualitätssicherungsprozess aus? Der nachfolgende Artikel greift diese Fragen auf und gibt vor dem Hintergrund aktueller Veränderungen in der Corporate Governance Antworten für die Interne Revision.
Auf den ersten Blick scheint die Sonderprüfung ein Relikt aus vergangenen Revisionstagen zu sein. Als die Methoden der Corporate Governance
in den Unternehmen noch nicht so ausgefeilt waren und die Innenrevision einer eher starren Prüfungsplanung auf Basis einer über einen längeren Zeitraum angelegten Mehrjahresplanung folgte, war die Sonderprüfung das probate und flexible Mittel, um kurzfristig auf besondere Risiken im Unternehmen zu reagieren. Die Innenrevision agierte als "Sondereinsatzkommando" der Geschäftsleitung und konnte in gebotenen Fällen auch eigeninitiativ prüfen
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2016, Seite 14 bis 23) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.
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Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung
Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.
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Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit
Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.
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Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen
In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.