Zu beachtende Prüfungsgrundsätze
Die Prüfung von Systemen durch Wirtschaftsprüfer und die Interne Revision
Prüfungsaufträge beziehen sich in der Regel auf eine Beschreibung des Systems, des Konzepts oder auf die Dokumentation durchgeführter Verfahren und Maßnahmen beziehen: Insoweit ist eine Verschriftlichung erforderlich
Von Prof. Dr. Christopher Almeling
In Unternehmen und anderen Organisationen eingerichtete Systeme werden aus unterschiedlichen Anlässen sowohl durch Wirtschaftsprüfer als auch durch die Interne Revision geprüft. Von internationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer und der Internen Revisoren wurden Grundsätze für die Erbringung von Prüfungsleistungen und für andere Auftragsarten entwickelt. Der vorliegende Beitrag stellt die internationalen Prüfungsgrundsätze, die von Wirtschaftsprüfern zu beachten sind, vor, vergleicht diese mit den für Interne Revisoren einschlägigen Rahmengrundsätzen und ordnet spezifische Standards für die Prüfung von Systemen in diese Systematik ein. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Rahmengrundsätze und Standards zur Durchführung von Prüfungen (assurance) dieselben Zielsetzungen verfolgen. Sie unterscheiden sich im Detailgrad und in der Betonung einzelner Elemente.
Sowohl die Interne Revision als auch Wirtschaftsprüfer in Deutschland prüfen von Unternehmen oder anderen Organisationen eingerichtete Systeme. Wirtschaftsprüfer tun dies aufgrund gesetzlicher oder anderer Verpflichtungen (z. B. Prüfung des Risikofrüherkennungssystems bei börsennotierten Aktiengesellschaften gemäß § 91 Abs. 2 AktG oder Prüfung des Internen Kontrollsystem im Rahmen von Abschlussprüfungen nach deutschen oder internationalen Prüfungsgrundsätzen) oder aufgrund freiwilliger Beauftragung durch das Unternehmen, den Aufsichtsrat oder andere Parteien.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2016, Seite 60 bis 75) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
eingetragen: 24.04.16
Home & Newsletterlauf: 17.05.16
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.