Durchführung von EU-Systemprüfungen


Abgrenzung des Prüfungsgegenstandes bei EU-Systemprüfungen
Organisatorische versus inhaltliche Abgrenzung

Von Marcel Bode

(18.03.14) - Im Rahmen des Mehr-Ebenen-Governance-Systems der EU-Strukturfondsförderungen stellen die nationalen Prüfbehörden einen integralen Kontrollbaustein dar. Die Aufgaben der Prüfbehörden können – neben Organisationseinheiten auf Ministerialebene und Einheiten innerhalb Interner Revisionen von bundes-/landeseigenen Gesellschaften resp. Körperschaften – auch von privaten Unternehmen wie etwa Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wahrgenommen werden.

Die im Aufgabenbereich der Prüfbehörden liegenden Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 1083/2006 bilden eine wesentliche Grundlage zur Beurteilung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit des zur Umsetzung der Kohäsionspolitik auf nationaler Ebene implementierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.

Während Prüfungsumfang und Bewertungssystematik im Wesentlichen durch EU-Verordnungen und begleitende (COCOF-)Leitfäden umrissen werden, ist die konkrete Abgrenzung des Prüfungsgegenstandes und damit des eigentlichen Untersuchungsobjektes nicht eindeutig bestimmt. Es obliegt den nationalen Prüfbehörden, den für die installierten Verwaltungs- und Kontrollsysteme geeigneten Prüfungsansatz zu finden. Hierbei stehen sich mit der organisatorischen Abgrenzung einerseits und der inhaltlichen Abgrenzung andererseits zwei unterschiedliche strategische Ansätze gegenüber. Im vorliegenden Beitrag sollen diese Ansätze beschrieben und – auf Basis der Vor- und Nachteile der jeweiligen Ansätze – Abgrenzungsempfehlungen aufgezeigt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2014, Seite 13 bis 22) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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