Compliance: Mär oder messbarer Mehrwert?
Diskussion des Mehrwerts von Compliance und seiner Quantifizierung
Steigender Mehrwert rechtfertigt auch mehr Investitionen in Compliance
Dr. Hans-Ulrich Westhausen
Die große Bandbreite unternehmensspezifischer Compliance-Management-Systeme (CMS) resultiert insbesondere aus der unterschiedlichen Bereitschaft des Managements, bestimmte zeitliche und finanzielle Ressourcen in den Auf- und Ausbau eines CMS zu investieren. Damit stellt sich die kontrovers diskutierte Frage nach dem Mehrwert von Compliance. Dabei ist die Messbarkeit des Compliance-Mehrwerts zwar nicht immer quantitativ exakt möglich, aber selbst eine vorsichtige Schätzung monetarisierter Compliance-Effekte ist besser, als mit einer schwachen Legitimation der nicht unbeträchtlichen Compliance-Ausgaben dem fragenden Management gegenüberzustehen. Zum Ausgleich dieser argumentativen Lücke und zur Stärkung der Compliance-Funktion werden nachfolgend Mehrwert- und ROI-Effekte von Compliance aufgezeigt, die in einem generischen Berechnungsmodell monetarisiert werden können.
Für Unternehmen in Deutschland gelten derzeit bis zu 27.500 unterschiedliche nationale gesetzliche Vorgaben. Per 14.04.2021 waren 27.461 bundesrechtliche Regelungsvorgaben und -vorhaben sowie Artikel in der Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands (OnDEA) des Statistischen Bundesamts enthalten, abrufbar unter https://www.ondea.de (Stand: 14.04.2021). Zu nennen sind hier unter anderem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder das insbesondere für Kartellrecht maßgebliche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wobei hier kommunale, landesrechtliche und EU-Vorgaben oder internationales Recht noch gar nicht berücksichtigt sind. Ebenso fehlen in der Gesamtbetrachtung des rechtlichen Compliance-Inventars regulatorische und branchenspezifische Vorgaben (unter anderem für Finanzdienstleister, Pharma, kritische Infrastrukturunternehmen) sowie freiwillige Verpflichtungen, Absichtserklärungen und Kodizes (Soft Law). Last but not least, einzuhalten sind natürlich auch alle unternehmensinternen Regeln wie zum Beispiel Richtlinien, Arbeitsanweisungen oder ein Code of Conduct.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2021, Seite 199 bis 206) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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Im Überblick: ZRFC
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
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Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs
Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.
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Einordnung von Greenwashing-Risiken
Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.
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Wesentliche Neuerungen im Rahmen der CSRD
Nachhaltigkeit ist aktuell eines der zentralen Themen in der Unternehmenspraxis. Dies bezieht sich auf strategische Aspekte und auch Compliance-Themenbereiche. Neben dem Thema Lieferkette ist insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung Objekt zahlreicher Diskussionen.
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Controlling und Compliance
Compliance muss wirtschaftlich handeln, risikoorientiert Vorgehen. Während statische, externe Größen (wie der Korruptionsindex einzelner Länder) bereits Berücksichtigung finden, werden dynamische, unternehmensinterne Größen bisher kaum berücksichtigt. Der weitere Text gibt Anregungen, dies zu ändern.
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Interpretation des LkSG
Anfang des Jahres trat für größere Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Ab Jahresbeginn 2024 wird sich der Kreis der unmittelbar verpflichteten Unternehmen dann um diejenigen erweitern, deren Belegschaft 1.000 Personen oder mehr umfasst.
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Sorgfaltspflichten mit Menschenrechtsbezug
Im ersten Teil dieses Beitrags wurde bereits herausgearbeitet, dass die mit der aktuellen Entwicklung im Bereich der ESG-Regulatorik verbundenen wesentlichen Neuerungen für das unternehmerische Compliance-Management in der Identifizierung und Adressierung von Risiken bestehen, die außerhalb der eigenen gesellschaftsrechtlichen Sphäre liegen.
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Ausführung von Gehaltsanpassungen
Viele Arbeitgeber fragen sich, ob es rechtlich ein gangbarer Weg ist, finanzielle Anreize für ihre Mitarbeiter dergestalt zu schaffen, indem entweder Lohnkürzungen als Sanktion oder Lohnerhöhungen als Belohnung vorgenommen werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Arbeitsleistungserbringung im Büro anstelle im Homeoffice oder die Unterschreitung einer gewissen Anzahl an Krankenfehltagen.
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Anforderungen an Geldwäschebekämpfung
Der technologisch gestützte Perpetual Know-Your-Customer-Prozess (P-KYC) schafft Entlastung für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, die steigenden Anforderungen und strengeren Kontrollen ausgesetzt sind. Mehr Automatisierung und der Einsatz moderner Technologien versetzt Compliance-Verantwortliche in die Lage, Risiken proaktiv und kontinuierlich zu managen.
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Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen
Deutschland hat eine Staatsquote von annähernd 50 Prozent. Bei Debatten um die Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen geht es aber meist nur um die Privatwirtschaft. Warum messbare ESG-Ziele für die öffentliche Hand und ihre Unternehmen unausweichlich sind, welche Standards aus der Unternehmensberichterstattung sinnvoll sein könnten und welche Chancen damit verbunden sind, erörtert dieser Beitrag.
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CRA: Herzstück eines CMS
Compliance-Risikoanalyse (CRA) und Three-Lines-Modell (TLM) sind der Unternehmenspraxis geläufige Begriffe. Sie zählen zum Standardrepertoire guter Corporate Governance.