Querdenker und Compliance


Compliance-Management und Risikomanagement: Radikale beziehungsweise extremistische Äußerungen und Posts können zu rechtlichen und ethischen Verstößen in Unternehmen und Behörden führen
Klare Feindbilder und Dichotomien erleichtern die Gewaltanwendung gegen Politiker, Vertreter des Staates und Journalisten



Prof. Dr. Stefan Goertz

Dieser Beitrag untersucht Querdenker und ihre Ideologieelemente im Zusammenhang Radikalismus, Verschwörungstheorien, Extremismus und Compliance. Querdenker vertreten in unterschiedlicher Ausprägung Ideologien und Narrative, welche die Bundesrepublik Deutschland und ihre drei Gewalten, die Legislative, die Exekutive und Judikative, delegitimieren. Manche Querdenker propagieren Antisemitismus, und es besteht eine inhaltliche und personelle Vernetzung zu Rechtsextremisten sowie den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern.

Die Szene der Querdenker ist seit dem Frühjahr 2020 wesentlicher Bestandteil der Corona-Demonstrationen, und verschiedene Landesämter für Verfassungsschutz (Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg) erhoben ihre Organisationsstrukturen – nicht die breite Mehrheit der Teilnehmenden ihrer Corona-Demonstrationen – seit dem Dezember 2020 zum Beobachtungsobjekt und Verdachtsfall Extremismus, das Bundesamt für Verfassungsschutz für das gesamte Bundesgebiet Ende April 2021. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von einem neuen Phänomenbereich Extremismus aus, allerdings stellen verschiedene Verfassungsschutzbehörden fest, dass es personelle Überschneidungen innerhalb der Querdenker-Szene zu Rechtsextremisten sowie Reichsbürgern und Selbstverwaltern gibt.

Das Teilnehmerfeld der Corona-Demonstrationen wurde von den deutschen Verfassungsschutzbehörden bis zum Sommer 2020 als "äußerst heterogen, in seinem Kern jedoch demokratisch" beschrieben. Seither jedoch nehmen Reichsbürger und Selbstverwalter, Rechtsextremisten und Verschwörungstheoretiker Einfluss auf CoronaDemonstrationen. Seit spätestens Sommer 2020 grenzen sich, nach Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, viele Corona-Demonstrierende nicht mehr von Rechtsradikalen, Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern oder Anhängern von Verschwörungstheorien ab.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2021, Seite 207 bis 214) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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