Informationspflichten nach EU-DSGVO


EU-DSGVO: Endet die Verarbeitung personenbezogener Daten am 25. Mai 2018?
Wie lange gelten Einwilligungserklärungen nach § 4a BDSG noch fort?



Von Dr. Ariane Loof, Dr. Christian Schefold

Schon jetzt gilt es für Unternehmen, sich schnellstmöglich auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Die Übergangszeit von zwei Jahren wird sich bald als überraschend kurz erweisen. Ein Thema, das bereits heute große Aktualität hat, sind die Einwilligungen betroffener Personen. Ab jetzt einzuholende Einwilligungen sollten so gestaltet sein, dass diese auch unter dem neuen Recht gelten. Sonst müssen diese innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut eingefordert oder aktualisiert werden – mit dem Risiko, dass es sich die Betroffenen anders überlegen. Bestehende Einwilligungen müssen sorgfältig geprüft werden, ob diese mit dem neuen Recht übereinstimmen. Sonst gilt es auch hier, bis zum 25. Mai 2018 neue Einwilligungen oder Ergänzungen einzuholen.

Das Europäische Parlament hat am 27. April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO oder im Englischen General Data Protection Regulation – GDPR) der Europäischen Union beschlossen. Die EU-DSGVO regelt verbindlich für öffentliche sowie nicht-öffentliche Stellen in den Mitgliedstaaten der EU den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2016, Seite 179 bis 186) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Umgang mit Klimarisiken

    Das Institut für Finanzdienstleistung Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben gemeinsam eine Studie zum Thema "Umgang mit Klimarisiken" in Schweizer und deutschen Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass bei den befragten Unternehmen zwar das Bewusstsein über die Relevanz von Klimarisiken vorhanden ist. Es ließ sich aber feststellen, dass die Integration von Klimarisiken ins Enterprise Risk Management (ERM) häufig noch nicht erfolgt und dass die Bewertung dieser Risiken eine große Herausforderung darstellt. Obwohl der Klimawandel viele negative Auswirkungen mit sich bringt, können sich daraus aber auch Chancen ergeben.

  • Sorgfaltspflichten als Bemühenspflichten

    Die angemessene Umsetzung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) beschäftigt derzeit viele Unternehmen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind oder dies in Zukunft sein werden.

  • CSRD verschärft die Berichtspflichten

    Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) hat die Theorie und Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland grundlegend verändert. Der vorliegende Beitrag diskutiert ausgehend auf einer Analyse von DAX-Abschlüssen und empirischen Studien aus den Jahren 2018 bis 2020, inwieweit die Unternehmen die in der CSRD vorgelegten Änderungen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits antizipiert haben.

  • KI und Finanzkriminalitätsprävention

    Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI) oder des maschinellen Lernens (ML) versprechen insbesondere im Bereich des Geldwäsche-Transaktionsmonitorings - mit heutigen Fehlalarmraten von 95 Prozent (bei kleiner ein Prozent wirklich entdeckter Geldwäsche) - erhebliche Verbesserungspotenziale.

  • GRC-Report

    ESG in der Supply Chain war das Thema von zwei gleichen Vortragsveranstaltungen im Dezember 2022 in Zürich und Genf. Veranstalter war die ACCA, die Association of Chartered Certified Accountants. Die ACCA ist eine global tätige Berufskammer mit Hauptsitz in London. Sie verleiht den Titel "Certified Chartered Accountant". Die Veranstaltungen wurden von der Schweizer Sektion der ACCA organisiert.

  • Vergütung & Verwirklichung der Steuerungsfunktion

    Wirksames Compliance-Management setzt eine ausgeprägte Compliance-Kultur und Speak-up-Kultur im Unternehmen voraus. Hinsichtlich der Frage, wie diese etabliert und gestärkt werden kann, erfährt die Branche derzeit einen Wandel von der Sanktions- zur Anreizkultur. Insbesondere finanzielle Anreize spielen eine bedeutende Rolle. Aber auch das Verhalten der Unternehmensleitung als Vorbild entscheidet.

  • Das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

    Mit Anfang dieses Jahres gilt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) zunächst nur für Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind oder eine Zweigniederlassung unterhalten und mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen.

  • Daten-Tools: Aufbereitung und Analyse

    Im Informationszeitalter nimmt die Bedeutung, aus Daten geschäftsrelevante Informationen und Erkenntnisse zu generieren, weiterhin stark zu. Das Risiko, sich als Unternehmen diesem Weg zu verweigern, ist enorm. Notwendiges Wissen über die eigene Wertschöpfungskette jenseits seit scheinbar Jahren geltenden Zusammenhängen, wird verpasst.

  • Immobiliensektor nicht vorbereitet

    Geldwäsche ist ein Phänomen, welches insbesondere im Finanzsektor die nötige Aufmerksamkeit erhält. Dies entspringt der Tatsache, dass jener Sektor der Wirtschaft stets in Gefahr ist, von Geldwäschern missbraucht zu werden, da hohe Transaktionen die Geldwäscher geradezu einladen, ihr inkriminiertes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf zu schleusen, wodurch die kriminelle Herkunft des Geldes verschleiert wird.

  • Verschiedene Regulierungsansätze in D-A-CH

    Neue Entwicklungen in der Wirtschaftspraxis erfordern neue Regulierungen. Auch wenn Vermögensgegenstände, die auf Kryptografie beruhen, nicht mehr ganz neu sind, hinkt die Regulierung der technologischen Entwicklung hinterher. Regulierung ist jedoch notwendig: Aufgrund der Anonymität können Kryptowerte besonders gut für illegale Handlungen wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Erpressungsgelder genutzt werden.

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