Wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte
E-Mail-Auswertungen bei internen Untersuchungen
Aktuelle Entwicklungen und Folgerungen für die Praxis
RA Dr. Oliver Pragal, Sarah Kolodzik
(04.03.16) - Interne Untersuchungen haben bei der Aufklärung wirtschaftsstrafrechtlicher Sachverhalte seit Jahren eine zentrale Bedeutung. Dies gilt angesichts der z. B. aus §§ 30, 130 OWiG folgenden Compliance-Pflichten zur Vollaufklärung beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten unverändert, trotz der zu Recht von Groß kürzlich festgestellten zugenommen Skepsis vieler Staatsanwaltschaften gegenüber derartigen Untersuchungsberichten. Da ein Großteil der Kommunikation heutzutage auf elektronischem Wege erfolgt, ist aus Sicht von Unternehmen meist die Auswertung der betrieblichen E-Mail-Accounts der Mitarbeiter von besonderem Interesse.
Auch wenn der Auswertung der E-Mail-Accounts von Mitarbeitern nach der neueren Rechtsprechung das Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) und mithin eine Strafbarkeit gemäß § 206 StGB nicht mehr entgegenstehen dürfte, stellt das BDSG hohe Anforderungen, deren Einhaltung Sorgfalt, Sachverstand und insbesondere eine ausgewogene Abwägung der betroffenen Rechtspositionen im Einzelfall erfordert.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2016, Seite 33 bis 39) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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