Korruption als strafrechtliche Ausgangslage


Korruptionsverdacht in Unternehmen: Steuer- und steuerstrafrechtliche Risikofelder bei unternehmensinternen Untersuchungen
Trennlinien verlaufen unter anderem zwischen Arbeits- und Strafrechtlern sowie zwischen internen Ermittlern bzw. Revisoren

Von Prof. Dr. Carsten Wegner

(06.05.13) - Es ist noch immer weitgehend ungeklärt und zudem Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Praxis, nach welchen verfahrens- und materiell-rechtlichen Standards unternehmensinterne Untersuchungen durchzuführen sind. Die Trennlinien verlaufen unter anderem zwischen Arbeits- und Strafrechtlern sowie zwischen internen Ermittlern bzw. Revisoren selbst. Aber auch Steuer- und Steuerstrafrechtler sollten sich in die Diskussionen einbringen, damit die Erkenntnisse, die im Rahmen unternehmensinterner Untersuchungen gewonnen werden, nicht neue strafrechtliche Risiken bringen – vor allem für diejenigen, die ursprünglich angetreten waren, kriminelle Strukturen aufzuklären und in der Unternehmenskultur für einen Wandel zu sorgen.

Unternehmensinterne Untersuchungen können unterschiedliche Blickrichtungen haben. Im korruptionsrechtlichen Kontext kann es z. B. um die Frage gehen, ob ein Mitarbeiter des Unternehmens anfällig war für Zuwendungen Dritter und deshalb Auftragsvergaben zum wirtschaftlichen Nachteil des Unternehmens erfolgten. Denkbar ist aber auch, dass aus dem eigenen Unternehmen heraus aktiv in krimineller Art und Weise bei der Akquirierung von Aufträgen agiert worden ist bzw. jedenfalls eine entsprechende Verdachtslage besteht, der durch die Interne Revision, einen sonstigen internen Aufklärer oder einem externen Ermittler nachgegangen werden soll. Rechtlicher Anknüpfungspunkt für eine solche Verdachtslage kann § 299 Abs. 2 StGB sein.
bevorzuge.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2013, Seite 76 bis 81) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [45 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]


Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Informationspflichten nicht deckungsgleich

    Das angepasste Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) trat am 1. September 2023 in Kraft. Haupttreiber dafür waren einerseits der technische Fortschritt und die zu große Abweichung vom Datenschutzniveau zur neueren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch wenn beide Erlasse die gleichen Ziele verfolgen, unterscheiden sich die Normen - die DSGVO verfolgt einen umfassenden Ansatz (auch mit Bezug auf das Sanktionsregime), während das DSG zwar auch sektorübergreifend gilt, zusammenfassend aber pragmatischere Regulierungen enthält.

  • Benfordsche Gesetz: Betrug aufdecken

    Wie erhält man ehrliche Antworten auf unangenehme oder sehr persönliche Fragen? Es gibt zahlreiche Themen, die in diesem Zusammenhang relevant sein könnten, wie beispielsweise das immer aktuelle Thema Steuerhinterziehung. Um das Ausmaß und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden zu beurteilen, ist es nicht unbedingt erforderlich, individuelle Angaben zu erhalten. Bereits ein prozentualer Wert innerhalb einer Population wäre äußerst hilfreich.

  • Unternehmensrisiken einordnen

    Die Quantifizierung von Cyberrisiken markiert einen deutlichen Fortschritt im Risikomanagement, da sie Unternehmen erlaubt, Cyberbedrohungen - ähnlich wie finanzielle Risiken - zu bewerten und fundierte strategische Entscheidungen zu treffen. Der Häufigkeit- Schadenhöhe-Ansatz (Frequency-Severity-Ansatz) bietet eine datengetriebene Basis für Risikoabschätzungen, während der Bayessche-Ansatz zusätzliche Flexibilität in dynamischen Bedrohungsszenarien schafft.

  • Wertewandel in Unternehmen

    Beitragsteil 1 hat sich bereits dem wertebasierten Diversitätsansatz unternehmerischer Verantwortungsübernahme von menschlichen, sozialen und ökologischen Faktoren unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) hin zu einer erfolgreich gelebten Compliance-Kultur beschäftigt. Dabei bildet Diversität den Kompass für sozial nachhaltige Compliance zur Erfüllung sowohl der Nachhaltigkeitsziele als auch der Erwartungen der Stakeholder und Investoren.

  • Der Cyberangriff auf die Colonial Pipeline

    Das Risiko-, Fraud- und Compliance-Management eines Unternehmens wird durch die rasanten technologischen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die digitalwirtschaftlichen Geschäftsmodelle verstärkt mit Cyberangriffen konfrontiert sein. Das Lernen aus Fallstudien, das heißt durch Vorfälle, die anderen passiert sind, kann mittels einer risikobasierten Analyse dabei helfen, zu verstehen, wie es der eigenen Organisation ergehen könnte und was die Verantwortlichen präventiv dagegen tun können.

  • Grundlagen der KI in der Compliance

    Die zunehmende Komplexität der Vorschriften und die wachsenden Datenmengen führen zu höheren Compliance-Kosten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass künstliche Intelligenz (KI) zu einem Schlagwort in der Compliance geworden ist. Es ist davon auszugehen, dass Länder bei der Entwicklung eigener Regeln weitere Ebenen hinzufügen werden, wobei die KI-Vorschriften der EU zu den ersten gehören.

  • GPT-4: Stark in komplexen Finanzmodellen

    In meiner Serie "Machine Finance" werden in zwei Artikeln die transformativen Auswirkungen von KI-gesteuerten Large Language Models (LLMs) auf die Finanzanalyse untersucht und ChatGPT Plus und Gemini Advanced vergleichend bewertet. Die Studie nutzt die Aktienkursdaten von Apple Inc. von 1980 bis heute und umfasst eine kurze Literaturübersicht, um eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklung und der Fähigkeiten von KI in der Finanzmodellierung zu schaffen.

  • Schlüsselfaktor Diversität

    Eine erfolgreich gelebte Compliance-Kultur setzt einen wertebasierten Ansatz unternehmerischer Verantwortungsübernahme von menschlichen, sozialen und ökologischen Aspekten unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) voraus. Zur Übernahme unternehmerischer Sozialverantwortung, Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und der Erfüllung der Erwartungen der Stakeholder und Investoren gehört der Schlüsselfaktor Diversität.

  • IT- und Datenschutz-Compliance

    Der Bedarf an Diensten aus der Produktsuite von Microsoft 365 (MS 365) nimmt kontinuierlich zu. Die technische Komplexität wächst einhergehend mit den damit verbundenen (datenschutz-)rechtlichen Herausforderungen. Entscheidungsebenen und IT-Verantwortliche stehen damit vor hohen praktischen Hürden bei der Einführung.

  • Aus der Tabuzone zur Rechtssicherheit

    Demonstrationen für und wider bestimmte Parteien, Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden, Wahlergebnisse, die in der alten Bundesrepublik undenkbar waren. Alle und jene äußern sich zur politischen Entwicklung, Unternehmen sowohl über die offiziellen Kanäle als auch die Mitarbeitenden im beruflichen und privaten Umfeld. Und die Compliance?

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen