Prävention vor Fehlern in der Rechnungslegung


Vertrauen in die Rechnungslegung durch Enforcement
Der Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung im Interview


Von Prof. Dr. Edgar Ernst

(20.06.12) - Als Reaktion auf die Bilanzskandale zu Beginn des letzten Jahrzehnts wurde im Jahr 2005 die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gegründet. Die Aufgaben der privatrechtlichen DPR sind in §§ 342b ff. HGB geregelt, die durch das Bilanzkontrollgesetz eingeführt wurden. Die DPR übernimmt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens die erste Stufe des Enforcement der Rechnungslegung in Deutschland. Sie prüft auf Basis freiwilliger Mitwirkung die Ordnungsmäßigkeit von Einzel- und Konzernabschlüssen börsennotierter Unternehmen.

Erst bei einer Weigerung zur Mitwirkung am Prüfverfahren bzw. bei einem Nicht-Einverständnis mit dem Prüfergebnis der DPR seitens der Unternehmen nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der zweiten Stufe des Enforcement Prüfungen auf. Prof. Dr. Edgar Ernst ist seit Juli 2011 Präsident der DPR. Prof. Dr. Ernst war Finanzvorstand bei der Deutschen Post AG und verantwortete u.a. den Börsengang im Jahr 2000. Seit 2006 ist er Honorarprofessor an der WHU Koblenz. Mit Prof. Dr. Edgar Ernst sprach ZRFC-Chefredakteur Prof. Dr. Stefan Behringer.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2012, Seite 108 bis 110) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

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  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

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    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

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    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

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