12.10.12 - Compliance- & Governance-Telegramm


Online-Glückspiele sollen in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen werden - Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes vor
Ein "absolutes Verbot" von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist nicht erforderlich, es ist aber mit Risiken für die Trinkwassergewinnung verbunden



12.10.12 - Veranstaltung "Material Compliance in der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie"
Unter dem Motto: "Der Weg durch den Vorgaben-Dschungel" organisiert tec4U-Ingenieurgesellschaft am 28. November 2012 in Saarbrücken die Veranstaltung "Material Compliance in der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie". Die Veranstaltung thematisiert die materialspezifischen Vorgaben, die die Verwendung von Materialien und Substanzen innerhalb der Fahrzeugherstellung reglementieren. Einige Substanzen beziehungsweise Substanzgruppen sind gänzlich verboten oder nur in speziellen Ausnahmefällen erlaubt. Andere müssen bei Überschreiten eines bestimmten Grenzwertes deklariert werden. Die Anzahl dieser weltweit wie auch national durch Gesetze, Normen und Richtlinien sowie Branchenstandards reglementierten Materialien nimmt immer mehr zu und stellt die verschiedenen Industriebeteiligten vor vielfältige Aufgaben.

12.10.12 - Gesetzentwurf: Vorkehrungen gegen Geldwäsche bei Online-Glücksspiel
Online-Glückspiele sollen in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes vor. Danach sind für Branchen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen. So müssen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, so dass "anhand bestimmter Kriterien und Indizien sowie bei der systemischen Feststellung eines als auffällig eingestuften Verhaltens dem Verpflichteten und dessen Geldwäschebeauftragten eine sofortige Reaktion ermöglicht" wird.

12.10.12 - Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften: Weder gegenüber den Eisenbahnen noch gegenüber anderen Fernbuslinien wird es einen Konkurrenzschutz geben
Der Fernbuslinienverkehr soll liberalisiert werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften stimmte der Verkehrsausschuss in geänderter Fassung mit großer Mehrheit zu. Dagegen votierte lediglich die Linksfraktion. Mit einem umfangreichen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde klargestellt, dass die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen unzulässig ist, wenn der Abstand zwischen diesen Haltestellen nicht mehr als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird.

12.10.12 - Fracking: Gutachten will kein "absolutes Verbot", sieht aber großes Gefahrenpotenzial
Ein "absolutes Verbot" von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist nicht erforderlich, es ist aber mit Risiken für die Trinkwassergewinnung verbunden. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesumweltministerium (BMU) in Auftrag gegebenen Studie, die die Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, Ursula Heinen-Esser (CDU), im Umweltausschuss des Bundestages vorstellte. "Das Gutachten hat uns hervorragende Denkanstöße gegeben", erklärte die Staatssekretärin. In der Studie des Gutachterkonsortiums wird unter anderem vorgeschlagen, bestehende Wissenslücken durch beispielhafte Erkundigungen zu schließen und bei Bohrungen eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

12.10.12 - Petitionsausschuss: Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden
Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge. In seiner Sitzung beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Eingabe wird gefordert, dass über das Telefon abgeschlossene Verträge einer weiteren schriftlichen Bestätigung des Vertragsnutzers bedürfen sollen, um rechtskräftige Gültigkeit zu erlangen. Zur Begründung verweist der Petent auf die in Deutschland seiner Aussage nach steigende Zahl von nicht rechtmäßig zustande gekommenen Verträgen, die über das Telefon unwissentlich vereinbart worden seien.


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11.10.12 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

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11.10.12 - Arbeitgeber darf auch privat genutzte Firmen-E-Mail-Accounts öffnen - LAG Berlin Brandenburg gibt Arbeitgebern wichtige Richtschnur an die Hand

11.10.12 - High Noon im Gesundheitswesen: Niedergelassene Ärzte sind keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte


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