12.08.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung macht darauf aufmerksam, dass bis zum 1. Februar 2014 Unternehmen die alten Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf SEPA umstellen müssen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Brink’s Deutschland GmbH und der Brink’s Transport und Service GmbH durch die Prosegur Compania de Seguridad SA mit Sitz in Madrid unter Bedingungen freigegeben



12.08.13 - DirectPay optimiert Risikomanagement mit "SAS Visual Analytics"
DirectPay ist Spezialistin für Forderungs- und Kreditmanagement mit Sitz in den Niederlanden. Zu den Dienstleistungen des Unternehmens gehören der Ankauf von Forderungen, das Debitorenmanagement, Kreditinformationen und die Überwachung von Debitorenbeständen. Für die Optimierung seiner Risikomanagement-Prozesse setzt DirectPay auf "SAS Visual Analytics" von SAS.

12.08.13 - Bundeskartellamt erlaubt Erwerb von Brink’s durch Prosegur nur unter Bedingungen für den Markt in Berlin möglich
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Brink’s Deutschland GmbH und der Brink’s Transport und Service GmbH durch die Prosegur Compania de Seguridad SA mit Sitz in Madrid unter Bedingungen freigegeben. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, zuvor einen wesentlichen Anteil ihres Geschäfts im Großraum Berlin an dritte Unternehmen zu veräußern. Der Erwerb der Unicorn Geld- und Wertdienstleistungen GmbH durch die Ziemann Sicherheit Holding GmbH konnte demgegenüber ohne weitere Bedingungen oder Auflagen freigegeben werden.

12.08.13 - Ein einheitliches Überweisungs- und Lastschriftverfahren soll den Zahlungsverkehr im Euroraum erleichtern und sicherer machen
Die Deutsche Bundesregierung macht darauf aufmerksam, dass bis zum 1. Februar 2014 Unternehmen die alten Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf SEPA umstellen müssen. SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008. Ab 1. Februar 2014 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren endgültig ab. Auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren müssen sich Unternehmen jetzt vorbereiten. Es gibt keine Übergangsfrist für Unternehmen. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen.

12.08.13 - Pippi Langstrumpf-Kostüme bleiben erlaubt - Im Streitfall liegt keine Verletzung des Urheberrechts vor
Die Beklagte betreibt Einzelhandelsmärkte. Um für ihre Karnevalskostüme zu werben, verwandte sie in Verkaufsprospekten im Januar 2010 die Fotografien eines etwa fünfjährigen Mädchens und einer jungen Frau, die als Pippi Langstrumpf verkleidet waren. Sowohl das Mädchen als auch die junge Frau trugen eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen und ein T-Shirt sowie Strümpfe mit rotem und grünem Ringelmuster. Die Fotografien waren bundesweit in Verkaufsprospekten, auf Vorankündigungsplakaten in den Filialmärkten sowie in Zeitungsanzeigen abgedruckt und über die Internetseite der Beklagten abrufbar.

12.08.13 - Prüfung des Projektmanagements nach DIIR-Standard Nr. 4 unter Berücksichtigung der "Agilen Methode"
Das Projektmanagement beinhaltet das interne Kontrollsystem zur Steuerung von Projekten. Insbesondere in kleineren IT-Projekten wird häufig die "Agile Methode" als Vorgehensmodell zusätzlich zu oder anstatt einer traditionellen, ganzheitlichen Projektmanagement-Methode angewendet. Doch die Agile Methode ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und sollte in eine traditionelle Best Practice Projektmanagement-Methode (PMBoK, PRINCE2, ICB/GPM z. B.) eingebettet sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann die Anwendung der Agilen Methode leicht dazu führen, dass das interne Kontrollsystem für Projekte nicht angemessen und/oder wirksam ist. Nach einer kurzen Darstellung der Agilen Methode und ihrer kritischen Würdigung schlägt der Autor einen Prüfungsansatz unter Anwendung des DIIR-Standards Nr. 4 vor.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service topaktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren.
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

09.08.13 - Bundesgerichtshof äußert sich zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

09.08.13 - Compliance im Journalismus: Antikorruptionsbemühungen von Verlagen und Rundfunkanstalten müssen gestärkt werden

09.08.13 - Studie: Enttäuschte Büroangestellte tendieren dazu, sich an ihrem Arbeitgeber zu rächen

09.08.13 - vzbv fordert, dass das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA sofort außer Kraft gesetzt und neu verhandelt wird

09.08.13 - DIIR-Arbeitskreis: "Interne Revision im Krankenhaus"


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen