18.11.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nahezu alle Bereiche der Wirtschaft, besonders aber lohnintensive Branchen, sind von Schwarzarbeit betroffen - Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu beziffern, sei aber nicht möglich Das Europäische Parlament einen Aktionsplan für den Zeitraum von 2014 bis 2019 mit Maßnahmen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche verabschiedet


18.11.13 - Aktionsplan zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche
Das Europäische Parlament einen Aktionsplan für den Zeitraum von 2014 bis 2019 mit Maßnahmen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche verabschiedet. Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen die Beschlagnahme von Vermögenswerten und die Trockenlegung der Einkommensquellen von Netzwerken der organisierten Kriminalität. In der EU sollen im Jahr 2013 3.600 kriminelle Organisationen aktiv sein. "Die Kosten, die das organisierte Verbrechen verursacht, belaufen sich auf 4 bis 5 Prozent des EU-BIP", sagte der Berichterstatter Salvatore Iacolino (EVP, IT), dessen Bericht mit 526 Stimmen angenommen wurde, bei 25 Gegenstimmen und 87 Enthaltungen. Diese Resolution ist "eine Liste konkreter Aktionen, die im Laufe der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden sollen", fügte er hinzu.

18.11.13 - Neues Programm sieht einen Finanzrahmen für die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der gesamten EU
Am 23. Oktober bestätigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper I) eine zwischen dem präsidierenden Litauen und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung bezüglich der Verordnung über ein Verbraucherprogramm 2014 bis 2020, das darauf abzielt den EU-Verbraucherschutz zu verstärken. Das Programm ist in erster Linie den Verbraucher des Binnenmarktes gewidmet: Verstärkung der Produktsicherheit, effektive Marktüberwachung, bessere Aufklärung, Bildung und Sensibilisierung der Verbraucher, Konsolidierung der Verbraucherrechte und wirksame Entschädigung einschließlich alternativer Streitbeilegung. "Die Bürger müssen mehr Befugnisse erhalten, damit sie auf dem Binnenmarkt eine aktive Rolle einnehmen. Es muss ihr Recht, Waren und Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu kaufen garantiert werden, außerdem muss sich ihr Vertrauen in die Produktqualität und -sicherheit stärken.

18.11.13 - Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung: Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Sozialversicherungen bei der Arbeitnehmerentsendung
Nahezu alle Bereiche der Wirtschaft, besonders aber lohnintensive Branchen, sind von Schwarzarbeit betroffen. Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu beziffern, sei aber nicht möglich, heißt es im Zwölften Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, der als Unterrichtung vorgelegt wurde. Verwiesen wird allerdings unter anderem auf Angaben des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen (IAW) und die Arbeiten von Prof. Dr. Friedrich Schneider, die in ihren Analysen von einem Umfang der Schattenwirtschaft von 343 bis 352 Milliarden Euro ausgehen würden.

18.11.13 - Missbrauchsverfahren gegen die Compador Technologies GmbH eingestellt
Das Bundeskartellamt hat sein Missbrauchsverfahren gegen die Compador Technologies GmbH, eine Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Post AG (DPAG), eingestellt. Das Verfahren war eingeleitet worden, nachdem Compador sich geweigert hatte, einen Vertrag über die Wartung von Sortiermaschinen mit der PostCon Deutschland GmbH, einem Wettbewerber der DPAG, fortzuführen. Compador hat der PostCon nunmehr ein die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllendes Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages vorgelegt. Compador entwickelt, produziert und wartet Sortiermaschinen für alternative Briefdienstleister. Einer der Kunden ist auch das Unternehmen PostCon, die über die TNT Post Deutschland B.V. & Co. KG zur niederländischen PostNL gehört.

18.11.13 - Bei der Ausgestaltung der Konzernrevisionsfunktion sind gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten
Zur Konzernrevisionsfunktion in Kreditinstitutsgruppen finden sich aktuell keine tiefergehenden Vorgaben der Bankenaufsicht. Dies führt – in Abhängigkeit von Struktur und Kultur der jeweiligen Bankkonzerne – zu heterogenen Ausgestaltungsformen in der Praxis. Der folgende Aufsatz befasst sich mit zwei Modellvarianten, die als Blaupause für die Organisation einer Konzernrevision in Kreditinstituten dienen können und nach Auffassung des DIIR-Arbeitskreises MaRisk den regulatorischen Vorgaben entsprechen, jedoch nicht als Idealbild missverstanden werden sollen. Wesentliche Teile des Aufsatzes sind bereits im Revisionshandbuch des Arbeitskreises MaRisk auf der Internetseite des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. veröffentlicht worden.


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