18.12.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Amazon wegen der Durchsetzung der Preisparität im Amazon Marketplace eingestellt, nachdem das Unternehmen die Vorgaben des Amtes erfüllt hat
Die Europäische Kommission hat Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa spürbar einzudämmen



18.12.13 - Polizei, eBay und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) informieren über die grundlegenden Regeln zum sicheren Einkauf im Internet
Internet statt Kaufhaus: Immer mehr Menschen kaufen ihre Weihnachtsgeschenke online. Damit der Online-Weihnachtseinkauf ebenso bequem wie vertrauensvoll abläuft, informiert die Kampagne "Online Kaufen - mit Verstand!" der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, des weltweiten Online-Marktplatzes eBay und des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) anhand der "Sieben Goldenen Regeln" über den sicheren Einkauf im Netz.

18.12.13 - Amazon erfüllt Bedingen des Bundeskartellamtes: Rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler, unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Amazon wegen der Durchsetzung der Preisparität im Amazon Marketplace eingestellt, nachdem das Unternehmen die Vorgaben des Amtes erfüllt hat. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte: "Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität."

18.12.13 - Europäische Kommission schlägt Vorschriften gegen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vor
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vorgeschlagen. Der vorgelegte Richtlinienentwurf sieht zum einen eine gemeinsame Definition des Begriffs "Geschäftsgeheimnis" vor, zum anderen Mittel und Wege, wie Opfer einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen eine Wiedergutmachung erlangen können. Die Richtlinie wird es den nationalen Gerichten erleichtern, Fälle einer rechtswidrigen Aneignung vertraulicher Geschäftsinformationen zu behandeln und Produkte, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, vom Markt zu nehmen.

18.12.13 - Steuerumgehung: Europäische Kommission verschärft zentrale EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung
Die Europäische Kommission hat Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa spürbar einzudämmen. Der Vorschlag wird Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie schließen, die einige Gesellschaften nutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden. So soll es nicht mehr möglich sein, dass Gesellschaften die in den EU-Ländern unterschiedliche Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen ausnutzen, um der Besteuerung völlig zu entgehen. Damit soll erreicht werden, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie weiterhin gleiche Ausgangsbedingungen für steuerehrliche Unternehmen im Binnenmarkt gewährleistet, ohne Möglichkeiten zur aggressiven Steuerplanung zu eröffnen. Der heutige Vorschlag war in dem von der Kommission 2012 vorgelegten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vorgesehen und ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Steuerumgehung durch Unternehmen auf EU- und globaler Ebene.

18.12.13 - Handlungssicherheit in der Compliance-Arbeit an Beispielen
Bereits seit Jahren werden immer wieder Korruptionsfälle aufgedeckt und darüber in den Medien berichtet. Die betroffenen Behörden und Unternehmen werden hiervon immer wieder vollkommen überrascht und geraten oftmals in erhebliche rechtliche und geschäftliche Probleme. So droht neben einem erheblichen Rufschaden und dem Verlust wichtiger Kunden auch eine Strafverfolgung der eigenen Mitarbeiter bis hin zur Unternehmensleitung. Daneben drohen gegen das Unternehmen Strafzahlungen nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht und - bei Auslandsgeschäften - unter bestimmten Umständen auch Unternehmensstrafen durch ausländische (i.d.R. amerikanische und britische) Gerichte.


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