04.12.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Gerade für mittelständische und/oder familiengeführte Unternehmen sind die Anforderungen an und die personelle Ausstattung von Compliance-Abteilungen eher abschreckend als ermutigend
Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken



04.12.14 - Dico veröffentlicht Leitlinie zur Geschäftspartner-Compliance - Erste Ausgabe der neuen Publikationsreihe
Ein ganzheitliches Compliance-Management erstreckt sich nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern beinhaltet auch Präventions- und Kontrollinstrumente für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Was es dabei zu beachten gilt, fasst die Leitlinie "Geschäftspartner-Compliance" zusammen, die Dico – Deutsches Institut für Compliance e.V. jetzt veröffentlicht hat. Die von Experten des Arbeitskreises "Geschäftspartner-Compliance" erarbeitete Publikation bildet den Auftakt der neuen Dico-Publikationsreihe "Leitlinien". Für Unternehmen bieten die Unterlagen eine wertvolle, praktische Hilfestellung beim Aufbauen und Optimieren von Compliance Management-Systemen. "In der ersten Dico-Leitlinie setzen wir uns ganz bewusst mit der "Geschäftspartner-Compliance" auseinander, weil wir beobachten, dass dieser Aspekt oftmals noch stark unterschätzt wird", sagt Dr. Rainer Markfort, Leiter des Arbeitskreises für Geschäftspartner-Compliance und Dico-Vorstand.

04.12.14 -Die GDL hat von der Arbeitgeberin verlangt, es zu unterlassen, die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nach einer Mitgliedschaft in der GDL zu befragen - Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag insgesamt abgewiesen
Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Die Klägerin - die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) - ist Mitglied der dbb tarifunion. Die beklagte Arbeitgeberin gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e.V. (KAV Bayern) an. Dieser schloss im Jahr 2006 mit ver.di und der dbb tarifunion jeweils einen gleichlautenden "Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern". Nach deren Kündigungen und zunächst gemeinsam geführten Verhandlungen erzielte ver.di mit dem KAV Bayern am 20. August 2010 eine Einigung.

04.12.14 - Hoher Datenschutz: Atos erhält als erstes IT-Unternehmen Zertifizierung gemäß Binding Corporate Rules (BCR)
Atos wurde für die im Namen von Kunden oder Atos-intern durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Binding Corporate Rules (BCR, bindende Unternehmensregeln) zertifiziert. Die Zertifizierung gilt für die Atos Gruppe weltweit, einschließlich Atos Worldgrid, Canopy und Worldline, und wurde von allen europäischen Datenschutzbehörden gewährt. Sie honoriert Atos Streben nach höchstmöglichem Schutz der personenbezogenen Daten, die der IT-Dienstleister im Namen seiner Kunden über alle Geschäftsfelder hinweg - einschließlich Cloud Computing - verarbeitet. Thierry Breton, Chairman und CEO von Atos, erklärt: "Personenbezogene Daten sind ein wertvolles Gut. Aus diesem Grund ist der Datenschutz heute für Unternehmen eine Aufgabe höchster Priorität.

04.12.14 - Wie lässt sich die Applikationssicherheit unter Berücksichtigung rechtlicher, regulatorischer und Compliance-technischer Anforderungen erzeugen?
Zur Umsetzung von Geschäftsprozessen nehmen Softwaresysteme eine Schlüsselrolle ein. Ein Grund, weshalb sich zunehmend Angriffe über die Anwendungsebene abspielen. Wie diese Umgebungen vor derartigen Bedrohungen geschützt werden können, zeigt die Carmao GmbH im Workshop "Application Security" am 5. Dezember. Unter dem Dach des Mercure Hotels in Eschborn referiert unter anderem Jochen Klein, Carmao-Experte für Information Risk Management, über die Grundlagen der Applikationssicherheit. Der Workshop sensibilisiert die Teilnehmer hinsichtlich der Umsetzung eines wirksamen Schutzes in der Software-Anwendung.

04.12.14 - Der Beitrag von Wirtschaftsverbänden zur Compliance am Beispiel des "Rundum-Paketes" des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB)
Ob und inwieweit für Unternehmen eine Rechtspflicht zur Einrichtung eines Compliance-Management-Systems ("CMS") besteht, ist nach wie vor streitig. Eine Notwendigkeit hingegen besteht unbestritten, nicht zuletzt auf der Grundlage des Corporate Governance Kodex, des IDW Prüfungsstandards 9802 und des UK Bribary Act. Welcher Struktur das System zu entsprechen hat oder gar welcher Organisationsform es bedarf, ist nicht zuletzt seit dem massiven Ausbau von Compliance-Abteilungen aufgrund der Skandale der letzten Jahre Gegenstand lebhafter Diskussionen. Gerade für mittelständische und/oder familiengeführte Unternehmen sind die Anforderungen an und die personelle Ausstattung von Compliance-Abteilungen eher abschreckend als ermutigend.


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