08.05.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mitarbeiter gekaufter Unternehmen sind verunsichert und fühlen sich nicht ausreichend durch den Investor unterstützt
Die Behörden in Europa werden weiterhin sicherstellen, dass die Rechte der Verbraucher in vollem Umfang gewahrt werden



08.05.14 - Unternehmenskäufe: Belastungsprobe für Informationsmanagement
Eine aktuelle Studie der Archivierungs- und Datenschutzspezialistin Iron Mountain zeigt, dass Mitarbeiter gekaufter Unternehmen verunsichert sind und sich nicht ausreichend durch den Investor unterstützt fühlen, wenn es um die Integration von Informationen geht. Papierdokumente leiden darunter am meisten. 44 Prozent der Befragten beklagen, dass es keinen Arbeitsablauf für das Scannen von Dokumenten gibt; 31 Prozent sagen dasselbe über die Archivierung von Papierdokumenten. Dies erhöht das Informationsrisiko, also die fahrlässige oder gewollte Weitergabe von vertraulichen Daten und Informationen beträchtlich.
Ein Hauptgrund für die Unsicherheit von Mitarbeitern akquirierter Unternehmen ist, dass sie nach einem Unternehmenskauf so sehr mit ihrer eigenen Tätigkeit und die durch den Kauf bedingten Veränderungen beschäftigt sind, dass sie sich nicht mit der Integration von Datensätzen und Dokumenten auseinander setzen können. Weniger als ein Drittel (27 Prozent) der Befragten in Zielunternehmen machen sich Gedanken über die Konsolidierung von verschiedenen Unternehmens- und Kundendaten und nur jeder Sechste (17 Prozent) ist um mögliche Unstimmigkeiten, Doppelungen und Überschneidungen in den Datensätzen besorgt. Im Gegensatz dazu kümmern sich 41 Prozent der Mitarbeiter auf Käuferseite um die Integration von Datensätzen und ein Drittel (34 Prozent) ist wegen der Qualität der Daten beunruhigt.

08.05.14 - Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Europäische Kommission begrüßt Annahme der Richtlinie zur Verbesserung der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten im Rat
Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme einer neuen Richtlinie durch den EU-Ministerrat, mit der für eine bessere Anwendung des Rechts der EU-Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, gesorgt wird. Die neuen Rechtsvorschriften, die im April 2013 von der Kommission vorgeschlagen wurden, sollen bewirken, dass die bisher oft nur auf dem Papier vorhandenen Rechte tatsächlich ausgeübt werden können. Die Inanspruchnahme dieser Rechte in der Praxis soll für Menschen, die in einem anderen Land arbeiten oder nach Arbeit suchen, leichter werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

08.05.14 - Marktmissbrauch: EU beschließt strafrechtliche Sanktionen zum Schutz der Marktintegrität
Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Rat ihren Vorschlag für eine Verordnung über Marktmissbrauch und ihren Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmissbrauch förmlich angenommen hat. Zuvor waren die Verordnung und die Richtlinie schon am 10. September 2013 bzw. 4. Februar 2014 vom Europäischen Parlament im Plenum angenommen worden.

08.05.14 - Koordinierte Durchsetzungsaktion bringt bessere Befolgung der Verbraucherrechte auf Reise-Websites
Eine von der Europäischen Kommission koordinierte konzertierte Aktion nationaler Verbraucherbehörden brachte im Jahr 2013 das überraschende Ergebnis, dass 382 von 552 überprüften Websites nicht dem europäischen Verbraucherrecht entsprachen. Dank entschlossener Durchsetzungsmaßnahmen bieten nun 62 Prozent der überprüften Websites die Informationen, die der Verbraucher erwarten darf. Die verbleibenden 38 Prozent haben weitere Maßnahmen zu erwarten; die Behörden in Europa werden auch weiterhin sicherstellen, dass die Rechte der Verbraucher in vollem Umfang gewahrt werden.
"Ein Drittel der Internetnutzer in der Europäischen Union bucht Reisen und Unterbringung online. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Online-Buchung sicher und zuverlässig funktioniert. Von den 552 überprüften Reise-Websites sind dank der gemeinsamen Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission nunmehr 62 Prozent im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz. Ich werde nicht ruhen, bis die Rechte der Verbraucher uneingeschränkt geachtet werden, und ich werde versuchen, dieses Ziel mit Hilfe der bestehenden Möglichkeiten zu erreichen", sagte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik.

08.05.14 - Aufsichtsratsvergütung im Wandel: Fokus auf Aufwandsbezug und Effizienz
Die Vergütung deutscher Aufsichtsräte befindet sich spätestens seit der Finanzmarktkrise 2009 im Umbruch. Während Vergütungssysteme in der Vergangenheit meist hohe variable Komponenten aufwiesen, werden diese Bestandteile mehr und mehr von fixen Vergütungskomponenten verdrängt. Der Anteil der fixen Vergütung an der Gesamtvergütung bei DAX- und MDAX-Gesellschaften lag im Geschäftsjahr 2012 beispielsweise bei deutlich mehr als 70 Prozent. Mehr als 40 Prozent dieser Unternehmen haben in diesem Zeitraum gänzlich auf variable Vergütungsbestandteile verzichtet. Der große Wandel bei der Aufsichtsratsvergütung scheint somit vollzogen. Nun rückt die Ausgestaltung fixer Vergütungssysteme in den Fokus. Hier wird die aufwandsbezogene Vergütung, beispielsweise für den Vorsitz von oder für die Mitgliedschaft in Ausschüssen, zunehmend wichtiger. Der effizienten und professionellen Gestaltung des Aufsichtsrats kommt somit auch aus Vergütungssicht eine wachsende Bedeutung zu.


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