09.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das von der Brüsseler Kommission den EU-Mitgliedsstaaten empfohlene "System des kollektiven Rechtsschutzes existiert in Deutschland im Grundsatz bereits"
Die Qualität der bezogenen Abschlussprüfungsleistungen ist für Unternehmen äußerst bedeutsam


09.07.14 - Gesetzentwurf: Einfluss von Ratings soll begrenzt werden
Die Abhängigkeit der Finanzbranche von Bewertungen der Ratingagenturen soll verringert werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratingagenturen (18/1774.). Darin heißt es, die unkritische und häufig schematische Übernahme von Ratings von Ratingagenturen zur Einstufung der Bonitätsgewichtung von Kreditnehmern und Wertpapieren zu aufsichtsrechtlichen Zwecken durch Unternehmen der Finanzbranche habe häufig zu einer unzureichenden Einschätzung der Ausfallrisiken geführt.

09.07.14 - In ihrer Anfrage hatten die Grünen auf die im Juni 2013 formulierte Aufforderung der Kommission an die EU-Länder verwiesen, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen
Das von der Brüsseler Kommission den EU-Mitgliedsstaaten empfohlene "System des kollektiven Rechtsschutzes existiert in Deutschland im Grundsatz bereits": Mit dieser Feststellung in einer Antwort reagiert die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/1470), in der sich die Grünen im Interesse einer effektiveren rechtlichen Durchsetzung von Verbraucherinteressen für die Einführung von Sammelklagen ausgesprochen haben.
Aus Sicht der Regierung enthält hierzulande die Zivilprozessordnung geeignete Instrumente, "die eine gebündelte Behandlung gleich gelagerter Ansprüche ermöglichen". Auf dieser Grundlage seien gerade in jüngerer Vergangenheit erfolgreiche Sammelklagen unter anderem gegen Banken, Energieversorger oder Versicherungsunternehmen geführt worden. Die Antwort verweist zudem darauf, dass Verbände Kollektivklagen auch nach dem Unterlassungsklagegesetz und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einreichen könnten, was in der Praxis ebenfalls mit Erfolg genutzt werde. Von der Regierung werde derzeit geprüft, "ob über die bereits bestehenden Möglichkeiten für Muster- und Sammelklagen hinaus gesetzgeberische Schritte zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes erforderlich sind".

09.07.14 - Betriebliche Prävention zu einer zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge ausbauen
Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung aus. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
In der durch Christa Maar, der Vorstandsvorsitzenden der Felix Burda Stiftung, eingereichten öffentlichen Petition wird gefordert, die betriebliche Prävention zu einer zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge auszubauen.
Zudem solle die Bundesregierung klare Gesundheitsziele setzen, da es bislang noch keine gesetzliche Regelung zur Gesundheitsvorsorge gebe. Weiter wird gefordert, transparente Rahmenbedingungen und Anreize für Prävention in Unternehmen zu schaffen sowie Anreize zur Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte durch die Krankenkassen zu setzen.

09.07.14 - BGH zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte sich in drei Verfahren mit vom Oberlandesgericht München festgesetzten Gesamtverträgen über die Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzkursen und im Ballettunterricht zu befassen.
Die drei Beklagten sind Vereine, zu deren Mitgliedern zahlreiche Tanzschulen oder Ballettschulen gehören. Diese geben bei Tanzkursen oder im Ballettunterricht auf Tonträgern aufgenommene Musik wieder. Dafür haben sie sowohl an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) als auch an die Klägerin, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), jeweils eine Vergütung zu zahlen. Die GEMA erhält die Vergütung für die Nutzung der Urheberrechte der von ihr vertretenen Komponisten und Textdichter.
Die Klägerin beansprucht die Vergütung für die Nutzung der von ihr wahrgenommenen urheberrechtlich geschützten Leistungsschutzrechte der Interpreten und Tonträgerhersteller. Zwischen der Klägerin und den Beklagten bestanden Gesamtverträge, wonach die Beklagten für die Wiedergabe von Tonträgern eine Vergütung in Höhe eines Zuschlags von 20 Prozent auf den einschlägigen Tarif der GEMA zu zahlen hatten. Danach erhielten die GEMA 5/6 und die Klägerin 1/6 der von den Beklagten für die Musiknutzung insgesamt zu zahlenden Vergütung.

09.07.14 - Verhandlungen zwischen Unternehmen und Abschlussprüfern
Die Qualität der bezogenen Abschlussprüfungsleistungen ist für Unternehmen äußerst bedeutsam. Eine der Hauptaufgaben des Abschlussprüfers ist es, die Glaubwürdigkeit der Unternehmensinformationen sicherzustellen. Denn nur wenn die Adressaten die vom Management vorgelegten Zahlen als glaubwürdig erachten, werden die Adressaten diese bei ihrer Entscheidungsfindung heranziehen.
Die Skandale der letzten Jahre haben jedoch das Vertrauen in die Arbeit des Abschlussprüfers erheblich erschüttert, was sich aktuell beispielsweise in zahlreichen politischen Bestrebungen zur Reformierung des Abschlussprüfermarkts niederschlägt. Doch auch Unternehmen selbst können mit dem Abschlussprüfer individuell qualitätssichernde bzw. qualitätsfördernde Maßnahmen freiwillig aushandeln und auf diese Weise positive Signale an die Adressaten senden.
Im nachfolgenden Beitrag werden beispielhaft abstrakte Vorschläge für solche Maßnahmen vorgestellt. Darauf aufbauend wird verdeutlicht, wie die bezogene Prüfungsleistung für die Adressaten prägnanter als bislang skizziert werden könnte, damit die Adressaten die Qualität der Prüfung besser nachvollziehen können.


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