12.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bekämpfung von Geldwäsche: Ob Drogendealer, Finanzbetrüger oder Geldfälscher – Kriminelle müssen schmutziges Geld waschen
Die strikte Durchsetzung des bestehenden europäischen Datenschutzrechts ist ein unerlässliches Element, um das Vertrauen zwischen der EU und den USA wiederherzustellen, so der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)


12.03.14 - Deutschland nach dem formalen SEPA-Stichtag: Was haben Sie erlebt?
Mit einer erneuten Befragung möchte ibi research an der Universität Regensburg zusammen mit van den Berg und dem Bank-Verlag bereits zum vierten Mal den Status quo sowie den Fortschritt des Umstellungsprozesses auf die in 33 Ländern verbindlichen SEPA-Verfahren ermitteln. Gerade jetzt, kurz nach dem eigentlichen Stichtag ist es spannend, ob und wie Unternehmen aller Größenklassen sowie Behörden und Vereine die Umstellung vollzogen haben und ob es dabei Schwierigkeiten gab.
Der alarmierende Umsetzungsstand im SEPA-Raum war Anfang Januar für die EU-Kommission ausschlaggebend, die SEPA-Umstellungsfrist vom 1. Februar auf den 1. August 2014 zu verschieben. Aber: War diese Verschiebung für deutsche Organisationen wirklich nötig – oder war zu diesem Zeitpunkt die Umstellung schon ausgeführt? Für Nachzügler stellt sich nun die Frage, wie sie die Zeit bis August nutzen werden und welche Prioritäten sie in den nächsten Monaten setzen.
Doch auch für Unternehmen, die SEPA schon nutzen, kann die verlängerte Übergangsfrist eine Herausforderung sein. Sie sollten sich auf etwaige Schwierigkeiten bei den Hintergrundprozessen konzentrieren, die jetzt angegangen werden sollten. Denn oft wurden Prozesse so gestaltet, dass die SEPA-Umstellung zwar irgendwie funktioniert, aber eben nicht reibungslos. Nun ist Zeit, die Prozesse zu überarbeiten und die Systeme zu optimieren.

12.03.14 - Bundeskartellamt gibt den Erwerb von 40 Kliniken und 13 medizinischen Versorgungszentren der Rhön-Klinikum AG durch Helios Kliniken (Fresenius) frei
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios Kliniken, die Kontrolle über insgesamt 40 Kliniken und 13 medizinische Versorgungszentren der Rhön-Klinikum AG zu erwerben, freigegeben. Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken der Behörde für die regionalen Krankenhausmärkte in Cuxhaven, Schwerin, Gotha und Borna/Zwenkau bei Leipzig reduzierten die Beteiligten ihre ursprünglichen Pläne. Nicht von dem Fusionskontrollverfahren umfasst war die von Helios angekündigte Absicht, eine Netzwerkvereinbarung mit Rhön und weiteren Krankenhausträgern abzuschließen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: Das Zusammenschlussvorhaben Fresenius/Rhön ist das bislang größte Zusammenschlussvorhaben im deutschen Krankenhausmarkt und daher vom Bundeskartellamt besonders sorgfältig untersucht worden. Wettbewerbliche Bedenken wurden auf vier Krankenhausmärkten festgestellt. Die Zusammenschlussbeteiligten haben noch im Laufe des Verfahrens diese Bedenken beseitigt, so dass den Patienten vor Ort weiterhin Alternativen zur Wahl stehen. Die von Helios beabsichtigte Netzwerkvereinbarung mit Rhön wird vom Bundeskartellamt gesondert geprüft werden.

12.03.14 - Geldwäsche soll härter bekämpft werden - Neue Regeln schließen auch das Online-Glücksspiel mit ein
Ob Drogendealer, Finanzbetrüger oder Geldfälscher – Kriminelle müssen schmutziges Geld waschen. Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge werden pro Jahr illegale Gelder im Wert von 2,7 Prozent des globalen BIPs reingewaschen. Allein 2009 waren das 1.163 Milliarden Euro. Am 20 Februar stimmen Wirtschafts- und der Innenausschuss über neue Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche ab. Die neuen Regeln schließen auch das Online-Glücksspiel mit ein.
Bei der Geldwäsche wird die illegale Herkunft von Geld - meistens Bargeld – so getarnt, dass der kriminelle Ursprung nicht mehr erkennbar ist. Das gilt etwa für Gewinne aus dem Handel mit Drogen, Waffen, Menschen sowie Diebstahl, Erpressung und Korruption.

12.03.14 - Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz: Europäische Kommission begrüßt Annahme von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes vor gefährlichen Chemikalien
Die Europäische Kommission hat es begrüßt, dass der Ministerrat Maßnahmen angenommen hat, die Arbeitnehmer besser vor den Risiken schützen, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Die Richtlinie wird fünf bestehende EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien ändern und sie mit den jüngsten Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) 1272/2008) in Einklang zu bringen. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 1. Juni 2015 Zeit, um die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Diese Maßnahmen sollen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz von Arbeitnehmern weiter stärken und die Risiken vermindern, die mit dem Einsatz von gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Damit wird sich die EU-Gesetzgebung den höchsten internationalen Standards anpassen und die vollständige Kohärenz der Gesetzgebung in diesem Bereich sicherstellen, sagte László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. Die Anpassung des Arbeitnehmerschutzes an das neue Kennzeichnungssystem wird es Arbeitgebern und Arbeitnehmern erlauben die Risiken besser einzuschätzen, die mit dem Gebrauch von gefährlichen Chemikalien einhergehen, damit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gefährden werden.

12.03.14 - Die massenhafte Überwachung von Telekommunikationsnutzern widerspricht dem EU-Datenschutzrecht und der Charta der Grundrechte der EU
Die strikte Durchsetzung des bestehenden europäischen Datenschutzrechts ist ein unerlässliches Element, um das Vertrauen zwischen der EU und den USA wiederherzustellen, so der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). Peter Hustinx, EDSB, erklärte hierzu: Die Rechte der EU-Bürger auf den Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer personenbezogenen Daten sind im EU-Recht verankert. Die massenhafte Überwachung von EU-Bürger durch US- und andere Geheimdienste ignoriert diese Rechte. Zusätzlich zu Unterstützung für ein allgemeines Datenschutzgesetz in den USA muss Europa auf der strikten Durchsetzung von EU-Recht bestehen, internationale Datenschutzstandards voranbringen und zügig die Reform der EU-Datenschutzverordnung abschließen.
In seiner Stellungnahme zu den Mitteilungen der Kommission zur Wiederherstellung des Vertrauens beim Datenaustausch zwischen der EU und den USA und die Funktionsweise der Safe-Harbour-Regelung aus Sicht der EU-Bürger und der in der EU niedergelassenen Unternehmen sagt der EDSB, dass die Maßnahmen die effektive Anwendung und Durchsetzung der Regeln für internationale Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA, insbesondere der bestehenden Safe-Harbour-Prinzipien, beinhalten müssen.


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