18.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Vertrauen in Datenschutz hängt maßgeblich von der Einrichtung ab, die die Daten bearbeitet
Internal Investigations dienen der Aufdeckung von Fehlverhalten in Unternehmen bei einem entsprechenden Anfangsverdacht



18.06.14 - Studienergebnisse "Vertrauen in Marktforschung": Vertrauen in Datenschutz hängt von der bearbeitenden Einrichtung ab
Das Vertrauen in Datenschutz hängt maßgeblich von der Einrichtung ab, die die Daten bearbeitet. Dabei vertrauen die Deutschen am häufigsten den abgefragten Einrichtungen der Gesundheitsbranche – am seltensten hingegen IT- und Telekommunikationsunternehmen. Ein knappes Jahr nach den Veröffentlichungen Edward Snowdens stellt die Initiative Markt- und Sozialforschung e.V. (ISMF) zum Start der 1. Tour der Marktforschung aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Studie zum Vertrauen in den Datenschutz bei verschiedensten Einrichtungen und Institutionen vor. Zwischen dem 5. und 9. Mai wurden Personen ab 14 Jahren befragt. Die Studie zeigt: Vertrauen in den Schutz persönlicher Daten hängt maßgelblich von der Einrichtung ab, bei welcher die Daten bearbeitet werden.
Insgesamt wurde bei der Studie das Vertrauen in den Datenschutz bei 23 Einrichtungen verschiedenster Branchen abgefragt. Dabei vertrauen 44 Prozent der Befragten dem Datenschutz bei den abgefragten Einrichtungen eher oder sehr. Spitzenreiter sind die Einrichtungen der Gesundheitsbranche, deren Datenschutz mit 76 Prozent die meisten vertrauen. Knapp 55 Prozent der Befragten vertrauen dem Datenschutz öffentlicher Einrichtungen, 51 Prozent vertrauen dem Datenschutz bei Finanzunternehmen und nur 19 Prozent dem Datenschutz bei den abgefragten IT- und Telekommunikationsunternehmen. Bei der Betrachtung der einzelnen Einrichtungen zeigt sich: Am häufigsten vertrauen die Deutschen dem Datenschutz bei der Polizei (82 Prozent) - und trotz des NSA-Skandals wird dem Datenschutz bei ausländischen Geheimdiensten (7 Prozent) noch häufiger vertraut als dem Datenschutz bei Sozialen Medien (5 Prozent).

18.06.14 - Ausbildung für Aufsichtsräte von Finanzdienstleistern mit Schwerpunkt Risikoaufsicht durch das Gobal Risk Institute in Financial Services (GRI) in Kanada
Das gemeinnützige Global Risk Institute (GRI) mit Sitz in Toronto, Kanada, gab den Start des weltweit ersten Ausbildungsprogramms für Risikoaufsicht bei Finanzdienstleistern bekannt. Dieses Fortbildungsprogramm für Aufsichtsräte ist ausgerichtet auf effektive Aufsicht über und die Einschätzung von Risiken in Banken, Versicherungen und bei anderen Finanzdienstleistern. Es bietet damit eine Antwort auf die häufig geäußerte Forderung nach einer besseren Qualifizierung von Aufsichtsräten gerade im Finanzsektor.
Das Programm, das in Zusammenarbeit mit der Rotman Business School an der University of Toronto entwickelt wurde, nutzt die Erfahrungen aus einem erfolgreichen Pilotprojekt mit kanadischen Mitgliedsfirmen des Instituts. Es ist das erste seiner Art, das die entscheidenden Risikofaktoren abdeckt, mit denen sich Aufsichtsräte von Finanzinstitutionen heute befassen müssen. Das zweitägige Programm deckt vier Themenkomplexe ab: effektive Risikoaufsicht in der Praxis; qualitative Dimensionen im Risiko-Management; einbeziehen von Risiko in strategische Entscheidungen und dem Einfluss von Managementverhalten und -kultur auf Risiko und Gewinn.
Dr. Michel Maila, President und CEO des GRI betont, "Dieses Programm ist ein weiteres Beispiel innovativen Denkens und verantwortlicher Aufsicht, die wir im Finanzsektor fördern wollen. In zwei Tagen werden die Teilnehmer in ihrem Umgang mit Risiken von weltweit führenden Risikoexperten und Wissenschaftlern herausgefordert und lernen Managementpraktiken kritisch zu hinterfragen – ein Kernanliegen des GRI".

18.06.14 - Hinweisgebersystem mit neuem Ansatz zu Korruptions- und Betrugsprävention
Die whistleblow GmbH stellte die Meldeplattform "whistle-blow.org" für die Bereiche Korruptions- und Betrugsprävention vor. Mit whistle-blow.org bietet das Softwarehaus ein Hinweisgebersystem, das es wahlweise Mitarbeitern, Kunden und anderen Personen erlaubt, unter Wahrung Ihrer Identität Hinweise abzugeben und Missstände in Unternehmen aktiv zu melden. Maximale Sicherheitsstandards und modernste Verschlüsselungstechnologien geben dem Hinweisgeber absolute Sicherheit und Anonymität.
Um eine möglichst hohe Aufklärungsrate zu erzielen, hat die whistleblow gmbh ihr Hinweisgebersystem mit einem besonderen Feature für Rückfrage-Möglichkeiten ausgestattet. Eingehende Hinweise können direkt hinterfragt und Missstände umgehend aufgeklärt werden. "Der Hinweisgeber bleibt trotz lückenloser Kommunikationshistorie stets anonym", betont Markus Hövermann, Geschäftsführer der whistleblow gmbh.
Mit ihrer branchenübergreifenden Meldeplattform verfolgt die whistleblow gmbh klare Ansätze in den Bereichen Korruptions- und Betrugsprävention. Der Fokus des Systems liegt zentral auf der Kernfunktion eines Hinweisgebersystems und bietet standardisierte und sichere Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Hinweisgeber. Für den Bereich Finanzdienstleistung erfüllt whistle-blow.org alle im Rahmen von BASEL III - CRD IV geforderten Standards.

18.06.14 - Zoll gab Teilnehmerlösung "Zabis-Emcs" von Kewill für neues Emcs-Release 2.1 für verbrauchsteuerpflichtige Waren frei
Der Zoll hat die Software von Kewill für das neue "Emcs"Release 2.1 (Excise Movement and Control System) vollumfänglich zertifiziert. Damit ist bescheinigt, dass die Kewill-Teilnehmerlösung "Zabis"-Emcs von Wirtschaftsbeteiligten eingesetzt werden kann, um den Datentransfer mit Zoll und Behörden für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse zu managen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wirtschaftsbeteiligten über eine gültige Verbrauchsteuernummer verfügen, die zur Teilnahme an Emcs berechtigt.
Die Zertifizierung der Software von Kewill umfasst die Nachrichtengruppen EME (Eröffnung eines Beförderungsverfahrens unter Steueraussetzung für verbrauchsteuerpflichtige Waren national und innergemeinschaftlich), EMB (Beendigung eines Beförderungsverfahrens unter Steueraussetzung für verbrauchsteuerpflichtige Waren, das national oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU eröffnet wurde) sowie EMA (Aufteilung eines Beförderungsvorgangs mit Energieerzeugnissen).
Das Excise Movement and Control System ist ein EDV-gestütztes System zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU, das verschiedene Anforderungen an die am Transportprozess Beteiligten stellt. Um diese zu erfüllen, müssen die Unternehmen bereits bei kleinen Sendungsaufkommen auf eine zuverlässige Teilnehmerlösung zurückgreifen, die von Zoll und Behörden anerkannt, kompatibel und auf dem neuesten Stand der Technik ist. Kewills Lösung Zabis-Emcs bietet eine schnelle und sichere Abwicklung sowie hohe Transparenz und Kontrolle.

18.06.14 - Compliance der Compliance – Strafbarkeitsrisiken bei Internal Investigations
Internal Investigations dienen der Aufdeckung von Fehlverhalten in Unternehmen bei einem entsprechenden Anfangsverdacht. Sie werden durch das Unternehmen selbst bzw. durch externe Dienstleister – nicht durch die Staatsanwaltschaft – bewerkstelligt. Angesiedelt sind sie auf der repressiven Ebene der Compliance, auch wenn sie zusätzlich präventiv wirken. Die Motive für Internal Investigations sind vielfältig. Exemplarisch: Vorbereitung von streitigen Verfahren, Haftungsvermeidung oder die Gewinnung von Entscheidungsgrundlagen für eine verbesserte Compliance. Die deutsche Rechtsordnung regelt nicht gesondert, was private Ermittler dürfen und was nicht.


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