21.08.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Zollbehörden der EU beschlagnahmten im Jahr 2013 nahezu 36 Millionen Produkte, bei denen ein Verdacht auf Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums bestand
Aufgrund der IP-Adresse ist es Verbrauchern mitunter nicht möglich, ihre Online-Reservierung abzuschließen



21.08.14 - Wirksame Umsetzung und Überwachung der neuen EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll
Laut dem Jahresbericht der Europäischen Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums beschlagnahmten die Zollbehörden der EU im Jahr 2013 nahezu 36 Millionen Produkte, bei denen ein Verdacht auf Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums bestand. Dies ist zwar ein Rückgang gegenüber den vergangenen Jahren, der Wert der abgefangenen Waren beträgt jedoch immer noch mehr als 760 Mio. EUR. Der heute vorgelegte Bericht enthält zudem Statistiken über Art, Herkunft und Beförderung der gefälschten Waren, die an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt wurden.
Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Europas Wertschöpfung beruht auf Innovation und Kreativität. Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ist daher nicht nur wichtig für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, sondern auch für Wachstum und Beschäftigung in der EU. Aus den Zahlen im heutigen Bericht ist ersichtlich, dass die Fälscher vor keinen Waren Halt machen und dass der Zoll beim Abfangen gefälschter Produkte richtig gute Arbeit leistet."

21.08.14 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission verhängt Geldbuße von 20 Mio. EUR gegen Marine Harvest wegen Übernahme von Morpol ohne vorherige Freigabe nach den EU-Fusionskontrollvorschriften
Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. EUR gegen das Lachszucht- und Lachsverarbeitungsunternehmen Marine Harvest ASA (Norwegen) verhängt, das seinen Wettbewerber Morpol ASA (ebenfalls Norwegen) übernommen hat, ohne zuvor die Freigabe nach der EU‑Fusionskontrollverordnung abzuwarten. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Marine Harvest hätte wissen müssen, dass eine solche Übernahme vor Vollzug bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden muss.
Nach der EU-Fusionskontrollverordnung sind Fusionen und Übernahmen mit EU-Dimension (insbesondere wenn sie bestimmte Umsatzschwellen erreichen) bei der Kommission anzumelden und dürfen erst durchgeführt werden, wenn sie von der Kommission genehmigt worden sind. Dieses sogenannte "Durchführungsverbot" ist ein Eckpfeiler des EU-Fusionskontrollsystems und erlaubt der Kommission zu prüfen, ob ein Zusammenschluss wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwirft, bzw. eine Transaktion zu verbieten und zu verhindern, wenn Unternehmen solche Bedenken nicht mittels geeigneter Verpflichtungszusagen ausräumen. Diese Prüfung vor Vollzug eines Zusammenschlusses ist wichtig für den Schutz von Kunden und Endverbrauchern vor etwaigem Schaden aus wettbewerbswidrigen Zusammenschlüssen, der sich in Preiserhöhungen, einer Verschlechterung der Produktqualität oder geringeren Innovationsanreizen äußern kann.

21.08.14 - EU stellt mehr Geld zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenschmuggels zur Verfügung
Die Europäische Kommission wird zusätzliche Finanzmittel für das Airport Communication Project (AIRCOP) zur Verfügung stellen, das durch intelligentere, wirksamere, gut vernetzte und erkenntnisgestützte Drogenbekämpfungsmaßnahmen an teilnehmenden Flughäfen die illegalen Netze zur Verteilung von Drogen und anderen illegalen Produkten zerschlagen soll. Zweck ist es, die Kapazitäten zum Auffinden illegaler Produkte, zur Umsetzung von Verboten und zur Aufklärung in mehreren Ländern Afrikas, Lateinamerikas und der Karibik zu stärken.
EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs erklärte: "Die organisierte Kriminalität, der Drogenhandel und die von ihnen verursachten Schäden sind ein globales Problem, gegen das entschlossen und koordiniert vorgegangen werden muss. Auf die Erfolge der koordinierten Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden reagieren die kriminellen Organisationen mit immer neuen Schmuggelmethoden. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung des Drogenhandels und zum Schutz der Menschen in der Europäischen Union und in Ländern, in denen illegale Produkte produziert und befördert werden, fortsetzen."

21.08.14 - Europäische Kommission fordert Autovermieter auf, Verbraucherdiskriminierung zu beenden
Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Schreiben, das kürzlich an die Geschäftsleitungen sechs internationaler Autovermietungsfirmen gesandt wurde, die ihre Dienste in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anbieten. Gegenstand des Schreibens sind Beschwerden von Verbrauchern über eine Diskriminierung bei der Online-Anmietung von Fahrzeugen. Die Autovermieter werden aufgefordert, ihre diskriminierende Praxis zu beenden, die Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten davon abhält, den günstigsten Internetpreis zu erhalten und somit die Chancen des Binnenmarktes zu nutzen.
"Der Binnenmarkt soll nicht nur Realität für die großen internationalen Unternehmen sein, sondern auch für die Verbraucher in Europa", so Michel Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Vize-Präsident der Europäischen Kommission.
Die Kommission verweist in ihrem Schreiben auf die Praxis des automatischen Rerouting nach Identifizierung der IP-Adresse des Verbrauchers. Aufgrund der IP-Adresse ist es Verbrauchern mitunter nicht möglich, ihre Online-Reservierung abzuschließen. Andererseits kann der Verbraucher ohne Rerouting nach Eingabe seines Wohnsitzlandes auf der Webseite des betreffenden Autovermieters unterschiedliche Preise angezeigt bekommen. Bei einem Kunden aus Deutschland stieg der angegebene Preis für die Anmietung eines Fahrzeugs im Vereinigten Königreich um 100 Prozent, nachdem er sein Wohnsitzland eingegeben hatte.

21.08.14 - Implementierung eines Code of Conduct im Unternehmen - Erstellung und arbeitsrechtliche Wirksamkeit
Viele Unternehmen besitzen einen CoC (Code of Conduct), Ethik- oder Compliance-Richtlinien, die oftmals individuell erstellt werden und auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind. Um die Wirksamkeit gegenüber Arbeitnehmern zu gewährleisten, ist die arbeitsrechtliche Implementierung dieser Richtlinien von entscheidender Bedeutung. Leider wird diese in Unternehmen häufig stiefmütterlich behandelt, wodurch die Wirksamkeit des Kodexes nicht gewährleistet werden kann. Daher ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig Gedanken über die arbeitsrechtliche Implementierung des CoC wie auch anderer Compliance-Vorgaben zu machen.


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