24.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ersichtlich gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keinen Anspruch des Betriebsrates auf Vorlage von Abmahnungen
Standards ermitteln Risikoträger in Banken und Wertpapierfirmen



24.03.14 - Kein Anspruch des Betriebsrates auf Vorlage von Abmahnungen
Der Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), wonach der Betriebsrat keinen Anspruch auf Vorlage von Abmahnungen und Informationen über beabsichtigte Abmahnungen habe. "Es ist schon erstaunlich, dass dieses Verfahren bis in die 3. Instanz geführt werden musste. Ersichtlich gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keinen Anspruch des Betriebsrates auf Vorlage von Abmahnungen. Die Gerichte sollten die Betriebsräte allein auf die ihnen nach dem Gesetz zukommenden Aufgaben zurückführen und keinen ‘politischen Knicks‘ machen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad.
Im dem vom BGA entschiedenen Fall (1 ABR 26/12) verlangte der Betriebsrat von der Arbeitgeberin die Übergabe von Kopien bereits erteilter Abmahnungen sowie die Vorlage beabsichtigter Abmahnungen vor Übergabe an den betreffenden Arbeitnehmer.
Zu begründen versuchte der Betriebsrat dieses Ansinnen mit nach seiner Meinung zu häufigen Abmahnungen, insbesondere wegen der Weigerung, Überstunden zu leisten, des Nichtbeachtens der Anweisung, nur bestimmte Toilettenräume aufzusuchen, sowie wegen Verstößen gegen Rauchverbote und das angeordnete Verbot von Radiohören im Betrieb.

24.03.14 - Piratenpartei meint: TTIP-Freihandelsabkommen soll Fracking über Umweg nach Europa bringen
Die Piratenpartei weist auf eine neue Studie der Nichtregierungsorganisation Power-Shift hin, die belegen soll, dass Energiekonzerne über das im Transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehene Investor-Staats-Klagerecht (ISDS) die Nutzung der hoch umstrittenen Fördertechnologie Fracking in Europa durchsetzen könnten. Dazu erklärte Bruno Kramm, Beauftragter für das Freihandelsabkommen TTIP und Kandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahlen im Mai:
"Auch wenn die Europäische Kommission und EU-Kommissar Karel de Gucht immer wieder abwiegeln: Die Klagerechte, die im aktuell zwischen Europa und USA verhandelten Freihandelsabkommen TTIP vorgesehen sind, gleichen jenen des NAFTA-Abkommens.

24.03.14 - Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Das Oberverwaltungsgericht hat den Maulkorb, der dem ULD vom Verwaltungsgericht verpasst wurde, wieder abgenommen
Mit Beschluss vom 04.03.2014 gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf dessen Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig in wesentlichen Punkten recht (Az. 4 MB 82/13): Das VG hatte mit Beschluss vom 05.11.2013 dem ULD verboten, die Datenverarbeitung eines bundesweit agierenden bayerischen Apothekenrechenzentrums zu kritisieren (Az. 8 B 50/13).

24.03.14 - Europäische Kommission verabschiedet neue Standards zur Verbesserung der Transparenz für Vergütung und der Risikoprofile von Bankern
Die Europäische Kommission verabschiedete Anfang März technische Regulierungsstandards für Kriterien zur Identifizierung von Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten eine wesentliche Auswirkung auf das Risikoprofil eines Instituts haben (so genannte "wesentliche Risikoträger"). Diese Standards ermitteln Risikoträger in Banken und Wertpapierfirmen. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil es sich bei den Risikoträgern um jene Personen handelt, die die EU-Vorschriften über die variable Vergütung (einschließlich Boni) einzuhalten haben. Diese Standards ergänzen die Anforderungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV), die am 17. Juli 2013 in Kraft trat und die die Regeln für das Verhältnis zwischen der variablen Komponente (oder Bonus) der Gesamtvergütung und dem festen Bestandteil (oder Gehalt) verstärkte. Ab dem 1. Januar 2014 darf die variable Komponente 100 Prozent der festen Komponente der Gesamtvergütung wesentlicher Risikoträger nicht übersteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Höchstwert auf 200 Prozent angehoben werden.

24.03.14 - OVG Schleswig: Medienäußerungen des Landesdatenschutzbeauftragten zu bayerischem Apothekenrechenzentrum nur eingeschränkt zulässig
Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte darf sich medienöffentlich kritisch zur Praxis eines der bayerischen Datenschutzaufsicht unterliegenden Apothekenrechenzentrums äußern, wenn er dies als seine eigene Auffassung kennzeichnet und keine unangemessen zuspitzenden Formulierungen verwendet. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 28. Februar 2014 (4 MB 82/13) entschieden und damit der Beschwerde des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts teilweise stattgegeben.
Der Leiter des ULD - der Landesdatenschutzbeauftragte - war in mehreren Medienberichten u.a. im Spiegel, Spiegel-Online, der TAZ und der Deutschen Welle im August 2013 mit kritischen Bewertungen zur Praxis der Anonymisierung von Rezeptabrechnungsdaten auch eines in Bayern ansässigen, aber bundesweit tätigen Apothekenrechenzentrums zitiert worden. Dessen unter den Datenschutzbehörden in seiner Rechtmäßigkeit umstrittenes Anonymisierungsverfahren war von der zuständigen bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde geprüft und gebilligt worden. Daraufhin erwirkte das Rechenzentrum beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung, mit der dem ULD eine Wiederholung entsprechender medienöffentlicher Äußerungen untersagt wurde. Dagegen hatte das ULD Beschwerde eingelegt.


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