24.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada fordern Sachverständige im Deutschen Bundestag.
Die Automobilwirtschaft hat in den letzten zehn Jahren begonnen – aufgrund öffentlichkeitswirksamer Non-Compliance-Fälle bei führenden Fahrzeugherstellern sowie erhöhter Stakeholder-Sensibilität für das Thema Wirtschaftskriminalität – Strukturen zur Prävention, Aufklärung und Aufbereitung doloser Handlungen zu implementieren


24.06.14 - Gerade Großereignisse wie die WM werfen generell die Frage auf, was der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz darf und was nicht
Alle vier Jahre wieder, pünktlich zur Fußball-WM, verfolgt die ganze Welt gebannt die Fernsehbilder. Die ganze Welt? Theoretisch ja, sagt Michael Westphal, Leiter der Kompetenzgruppe Streaming Media im eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. "Denn auch wer während der Fußball-Übertragungen arbeiten muss, hat mittlerweile einige Möglichkeiten, um die Spiele in Brasilien ohne größeren Aufwand vom Computer aus verfolgen zu können. Beispielsweise in Form von Live-Streaming oder Liveticker." Großereignisse wie die WM werfen jedoch generell die Frage auf, was der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz darf und was nicht. "Die WM ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit zu schauen, egal über welches Medium, ist – auch in Zeiten von New Work – ein Kündigungsgrund und kann somit schwere juristische Konsequenzen nach sich ziehen", erläutert Lucia Falkenberg, HR-Managerin bei eco. Daher rät eco den Arbeitgebern – auch und gerade beim Streaming – eindeutige Regeln aufzustellen. Ob es sich nun um ein wichtiges Sportereignis, die Pressekonferenz eines Kunden oder um eine Rede von Angela Merkel handelt.
Laut Falkenberg gilt generell am Arbeitsplatz: Erlaubt ist nur, was der Chef ausdrücklich genehmigt. Ganz gleich ob es sich dabei, wie aktuell bei der Fußball-WM, um Fußballtrikots, Fahnenschmuck, Tippspiele mit Arbeitskollegen, Radio hören, Liveticker, Online-Streaming oder spätere Arbeitszeiten nach einer langen Fußball-Nacht handelt. "Damit die WM am Arbeitsplatz aber nicht zum Eigentor für den Arbeitnehmer wird, sollte dieser seinen Chef im Vorfeld um Erlaubnis fragen", betont die HR-Managerin von eco. Das gilt insbesondere für Live- und Online-Streaming. Der Arbeitnehmer schaut diese Inhalte meist über einen längeren Zeitraum. Zudem nimmt dies seine Aufmerksamkeit in größerem Umfang in Anspruch als dies beispielsweise beim Radio hören im Hintergrund der Fall ist. "Falls der Arbeitgeber Live- und Online-Streaming genehmigt, muss den Arbeitnehmern natürlich klar sein, dass sie die Streaming-Medien aus privaten Gründen nutzen, ihnen die dafür aufgewendete Zeit nicht entlohnt wird und von ihnen nachgeholt werden muss", fügt Falkenberg hinzu.

24.06.14 - Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr: Schnellere Begleichung von Rechnungen durch Auftraggeber
Firmen, die für staatliche Einrichtungen oder private Unternehmen Leistungen erbringen, sollen künftig ihr Geld rascher erhalten. Eine schnellere Begleichung von Rechnungen durch Auftraggeber soll vor allem mit höheren Verzugszinsen im Fall überschrittener Zahlungstermine und mit einer Begrenzung solcher Fristen erreicht werden. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung veranstaltet der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 4. Juni 2014 eine öffentliche Anhörung.
Besonders beim Mittelstand sind in Deutschland und in anderen EU-Staaten seit Jahren Klagen zu vernehmen, dass wegen der späten Bezahlung von Rechnungen durch Unternehmen wie auch durch die öffentliche Hand Auftragnehmer in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Die EU hat deshalb 2011 eine Richtlinie zur besseren Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr verabschiedet und die EU-Länder verpflichtet, in diesem Sinne aktiv zu werden. Mit ihrer Initiative will die Regierung diese Brüsseler Vorgabe nun im nationalen Recht verankern, wobei die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie bereits abgelaufen ist.
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, über das Ziel des Vorstoßes: "Mit dem Gesetz soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden." Auf diese Weise würden Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt, so der SPD-Politiker.

24.06.14 - Ceta und TTIP: Weil das Verhandlungsmandat über Ceta bei der EU-Kommission liege, müsse deshalb die Bundesregierung, "die gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Bundestag mit Informationen zu versorgen"
Mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada fordern Sachverständige im Deutschen Bundestag. Tobias Andres von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie kritisierte während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft das deutliche Ungleichgewicht der Informationspolitik seitens der EU-Kommission zwischen den Ceta-Verhandlungen und den Gesprächen zum TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA.
Dieser Kritik schloss sich der Rechtswissenschaftler Peter-Tobias Stoll von der Universität Göttingen an, denn selbst Experten erhielten kaum Einblick in den Stand der Verhandlungen, um sich eine adäquate Meinung bilden zu können. Bei der derzeit geübten Praxis würden die Sachverständigen in der Regel über einen geringeren Informationsstand verfügen als die Bundestagsabgeordneten, weil nur Abgeordnete über die entsprechenden parlamentarischen Rechte verfügten, solche Informationen abfragen zu dürfen. Weil das Verhandlungsmandat über Ceta bei der EU-Kommission liege, müsse deshalb die Bundesregierung, "die gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Bundestag mit Informationen zu versorgen", im Interesse der Öffentlichkeit aktiver werden. Auch der Sachverständige Frank Schmidt-Hullmann von der Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt bemängelte, das es kaum belastbare Textentwürfe gebe, die eine Bewertung des Verhandlungsstandes zulassen. "Es gibt keine konsolidierte Basis, die eine Meinungsbildung ermöglicht", monierte er mit Blick auf die Konsequenzen für die Arbeitnehmer und die Arbeits- sowie Sozialstandards.

24.06.14 - Compliance im Telekommunikationswesen: Um Spezialdienste verkaufen zu können, bestehe der Anreiz, andere Kanäle schlechter zu machen
Ob die Zulassung bestimmter Spezialdienste im Internet das Best-Effort-Prinzip - den diskriminierungsfreien Umgang mit allen Datenpaketen - und somit die Netzneutralität gefährden, ist unter Experten umstritten. Das wurde während eines öffentlichen Fachgespräches im Ausschuss Digitale Agenda deutlich. Es gebe in Deutschland kein Problem mit der Netzneutralität, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom, des IT-Branchenverbandes. Es gehe nicht um ein "entweder oder" sondern um ein "sowohl als auch" von Best-Effort-Internet und Spezialdiensten mit standardisierter Qualität (Quality of Services). Auch Hubertus Gersdorf, Kommunikationsrechtler an der Universität Rostock, wandte sich gegen eine "Regulierung ins Blaue". Man wisse heute noch nicht, ob die Vermarktung von Spezialdiensten zu einem "Austrocknen des Best-Effort-Internets" führen würde.
Thomas Lohninger vom Verein Digitale Gesellschaft erkannte hingegen sehr wohl einen Regulierungsbedarf. Die unregulierte Einführung von Spezialdiensten könne zu empfindlichen Wettbewerbsnachteilen und Markteintrittsbarrieren für nichtkommerzielle Dienste und Start-up-Unternehmen sorgen, sagte er. Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) warnte vor einem Szenario, in dem nur jene Produkte, wie etwa Videos, "ruckelfrei" übertragen werden, für die an die Provider extra gezahlt werde. Der Trend zur "vertikalen Integration von Inhalten und Infrastruktur" sei der Alptraum für Medienbetreiber, betonte er. Klaus Landefeld vom Verband der Deutschen Internetwirtschaft (eco) machte deutlich, dass Spezialdienste heute noch keine große Rolle spielen würden. "Der Kunde möchte ein schnelles Internet nach dem Best-Effort-Prinzip", sagte er.

24.06.14 - Automobilindustrie: Relative Mehrheit der Unternehmen nutzt interne Compliance-Audits
Die Automobilwirtschaft hat in den letzten zehn Jahren begonnen – aufgrund öffentlichkeitswirksamer Non-Compliance-Fälle bei führenden Fahrzeugherstellern sowie erhöhter Stakeholder-Sensibilität für das Thema Wirtschaftskriminalität – Strukturen zur Prävention, Aufklärung und Aufbereitung doloser Handlungen zu implementieren. Studien zu Wirtschaftskriminalität und Compliance-Management zeigen, dass insbesondere die global, in komplexen Umfeldern tätigen Automobilhersteller und größeren Zulieferbetriebe über systematische Präventions- und Reaktionsstrukturen verfügen.
Die School of Governance, Risk & Compliance (School GRC) hat im Rahmen einer Studie die Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung von Compliance-Management-Systemen (CMS) branchenspezifisch für die Automobilwirtschaft in Deutschland ermittelt. Die Erkenntnisse zu den Risiko-, Organisations- und Prozessschwerpunkten können Unternehmen dazu nutzen, die eigenen Strukturen und Maßnahmen mit der Branche zu vergleichen und partiell deren Angemessenheit zu beurteilen.


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