25.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


"Durchschnittliche" Verbraucher könnten nur schwer erkennen, ob Videostream-Angebote im Internet rechtswidrig seien
Bitkom: Das Urheberrecht bedarf einer grundlegenden Reform und muss besser an das digitale Zeitalter angepasst werden



25.03.14 - Neue EU-Vorschriften für die Sicherheit von Flughäfen
Am 6. März sind neue EU-Vorschriften in Kraft getreten, die erstmalig gemeinsame Standards für die Planung, den Betrieb und die Erhaltung sicherer Flughäfen vorsehen und für mehr als 700 der größten Flughäfen in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte dazu: "Sicherheit ist das wichtigste Ziel der EU-Luftverkehrspolitik. Die Flughäfen werden durch die Anwendung dieser neuen Vorschriften sicherer, und dieses Plus an Sicherheit wird auch den Luftfahrtunternehmen und Flugreisenden, die diese Flughäfen nutzen, zugute kommen."

25.03.14 - Kleine Anfrage der Grünen: Unter welchen Voraussetzungen soll es für Bürger deutlich werden, dass die Nutzung von Videostream-Angeboten im Internet illegal ist?
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf mehr Rechtssicherheit für Internetnutzer, die Videostreams anschauen. In einer Kleinen Anfrage (18/643) wollen die Abgeordneten erfahren, welche Konsequenzen die Regierung aus der Affäre um das im Internet zugängliche Videostream-Portal Redtube zu ziehen gedenkt. Die Anfrage zielt unter anderem auf das Problem, dass die Betrachter von Videostreams nur dann nicht wegen der Verletzung von Urheberrechten belangt werden können, wenn sie keine Vorlage nutzen, die "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" oder auf illegale Weise öffentlich zugänglich gemacht wurde. Diese Feststellung hatte die Regierung in einer Antwort (18/246) auf eine Kleine Anfrage (18/195) der Linksfraktion getroffen.
Die Grünen kritisieren, dass "durchschnittliche" Verbraucher nur schwer erkennen könnten, ob Videostream-Angebote im Internet rechtswidrig seien. Dies sei von "juristischen Laien" kaum zu beurteilen. Die Regierung solle nun darlegen, unter welchen Voraussetzungen es für Bürger deutlich werden soll, dass die Nutzung von Videostream-Angeboten im Internet illegal ist. Auch soll die Regierung mitteilen, ob aus ihrer Sicht die Betrachter solcher Filme "keine allgemeine Nachforschungspflicht" trifft.

25.03.14 - BeschA: Neue Verträge für 90.000 Mobilfunknutzer
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) hat neue Rahmenverträge über Mobilfunkdienstleistungen abgeschlossen. Die drei Vereinbarungen mit Vodafone, O2 und Deutsche Telekom umfassen insgesamt über 90.000 Einzelverträge. Das Tarifsystem hat das Amt dabei selbst bestimmt. Der reguläre Mobilfunkmarkt sei mit einer Vielzahl verschiedener Angebote, Tarife und Sonderkonditionen allzu oft intransparent, sagt der verantwortliche Referatsleiter Dr. Andreas Janhsen.

25.03.14 - CETA: Piratenpartei "leakt" geheime Dokumente aus EU-Freihandelsabkommen mit Kanada
Die Piratenpartei Deutschland hat auf ihrer Webseite ein bisher geheim gehaltenes Dokument aus dem CETA-Freihandelsabkommen veröffentlicht. Die Verhandlungen dazu finden aktuell im Hinterzimmer zwischen Kanada und Europa statt. Konkret handelt es sich dabei um das Kapitel "Immaterial Property Rights" (IPR), in dem es um geistige Eigentumsrechte, Patentrechte und Markenschutz geht. Der Urheberrechtsexperte und EU-Kandidat der Piratenpartei Deutschland, Bruno Gert Kramm, dem die Dokumente zugespielt wurden, findet klare Worte für den bisher neuesten Beleg intransparenter Lobbypolitik auf europäischer Ebene.
"Die Dokumente offenbaren ein weiteres Mal das vollkommen aus dem Gleichgewicht geratene Selbstverständnis von EU-Kommissaren und Vertretern großer Konzerne und Verbände. Im Windschatten der oberflächlichen öffentlichen Debatte um Chlorhühnchen im transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen USA und Europa entsteht mit CETA ein weiteres Abkommen im Stile von ACTA", so Kramm.
Aktuell werden die Freihandelsabkommen außerhalb der Öffentlichkeit und damit auch weitestgehend abseits des öffentlichen Interesses verhandelt. Dabei haben gerade Freihandelsabkommen als völkerrechtlich bindende Vereinbarungen handfeste Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung, kann der Gesetzgeber die mit den Abkommen eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Nachhinein doch kaum noch entschärfen, modifizieren oder zurücknehmen.

25.03.14 - Reform des Urheberrechts überfällig: Bitkom veröffentlicht Stellungnahme - EU-Konsultation zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt
Bitkom hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zum Thema Urheberrecht beteiligt. "Das Urheberrecht bedarf einer grundlegenden Reform und muss besser an das digitale Zeitalter angepasst werden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Nachdem jahrelang wenig passiert ist, sei es dafür nun höchste Zeit. Die Kommission hat alle Betroffenen und Interessierten dazu aufgerufen, ihre Meinung zu möglichen Änderungen des Urheberrechts auf EU-Ebene zu äußern. Grundlage ist ein Katalog von 80 Fragen, der verschiedenste Aspekte des Urheberrechts abdeckt: Von Lizenzierungsfragen und Schrankenregelungen über Pauschalabgaben bis zur Rechtsdurchsetzung. Die Frist dazu endet am 5. März 2014. Im Juni will die Kommission erste Lösungsvorschläge in einem Whitepaper präsentieren.


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