29.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat einen robusten neuen Rechtsrahmen für den Betrieb ziviler Drohnen (pilotenferngesteuerter Luftfahrtsysteme) vorgeschlagen
Im September 2012 haben elf Unternehmen aus der Region Heilbronn-Franken die von der German Graduate School of Management and Law (GGS) entwickelte Heilbronner Erklärung zur gesellschaftlichen Verantwortung des Mittelstands in der Wirtschaft unterzeichnet




29.04.14 - CSR-Compliance: Unternehmen übernehmen gesellschaftliche Verantwortung
Im September 2012 haben elf Unternehmen aus der Region Heilbronn-Franken die von der German Graduate School of Management and Law (GGS) entwickelte Heilbronner Erklärung zur gesellschaftlichen Verantwortung des Mittelstands in der Wirtschaft unterzeichnet. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten sich die Firmen Bera, Berner, CSI, Heilbronner Stimme, Hirschmann Laborgeräte, Intersport, Marbach, Martin Priebe - Beratung & Training, Sedus Stoll, Würth sowie die GGS zu verantwortungsvollem Wirtschaften unter ökonomischen, ethischen, sozialen und ökologischen Aspekten.
Mittlerweile sind 18 Monate vergangen und die Teilnehmer haben regelmäßig Erfahrungen ausgetauscht, diskutiert und eine gemeinsame Liste für Corporate Social Responsibility (CSR)-Maßnahmen erarbeitet. Sie haben die bisherigen CSR-Aktivitäten der beteiligten Partner analysiert und in Bezug auf internationale Standards sowie die jeweiligen Branchenspezifika bewertet. Besondere Aufmerksamkeit galt der Verbesserung bestehender CSR-Maßnahmen und der Ableitung neuer Maßnahmen, um die Sensibilisierung für Nachhaltigkeit im Unternehmen und dessen Umwelt zu stärken. Doch was bedeutet das für die Praxis?
Alle Unterzeichner der Heilbronner Erklärung sind sich einig, dass gesellschaftliche Verantwortung nicht nur zu einer bewussteren Selbstwahrnehmung und der kritischen Durchleuchtung von Produktionsketten und -abläufen führt. Denn das Streben nach sozialer Gerechtigkeit und das Handeln nach ethischen Grundwerten macht Arbeitgeber – speziell für Fach- und Führungskräfte – attraktiver. Gleichzeitig identifizieren sich Mitarbeiter stärker mit ihrem Unternehmen und sind dadurch motivierter.

29.04.14 - Europäische Kommission fordert strenge Regulierung für zivile Drohnen
Die Europäische Kommission hat einen robusten neuen Rechtsrahmen für den Betrieb ziviler Drohnen (pilotenferngesteuerter Luftfahrtsysteme) vorgeschlagen. Die neuen Normen und Vorschriften betreffen die Bereiche technische Sicherheit, Gefahrenabwehr, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Versicherung und Haftung. Damit soll der europäischen Industrie ermöglicht werden, auf dem internationalen Markt für diese aufstrebende Technologie eine Führungsrolle zu übernehmen, während gleichzeitig alle erforderlichen Schutzvorkehrungen getroffen werden.
Zivile Drohnen werden in europäischen Ländern wie Schweden, Frankreich und dem Vereinigten Königreich mehr und mehr in verschiedenen Bereichen genutzt. Der ordnungspolitische Rahmen ist jedoch fragmentiert: Für die Betriebssicherheit gelten nationale Vorschriften, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, und bei einer Reihe von wichtigen Fragen fehlt ein einheitlicher Ansatz.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen, erklärte dazu: "Zivile Drohnen können Straßen- und Eisenbahnbrücken auf Schäden überprüfen, im Fall von Katastrophen wie Überschwemmungen zu Beobachtungszwecken eingesetzt werden und ermöglichen eine punktgenaue Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln. Es gibt sie in allen möglichen Formen und Größen. In Zukunft könnten Drohnen sogar von Ihrem bevorzugten Online-Einzelhändler zur Auslieferung von Büchern verwendet werden. Allerdings haben viele Menschen, zu denen auch ich gehöre, bei diesen Geräten Bedenken, und zwar in punkto Betriebssicherheit, äußere Gefährdungen und Privatsphäre."

29.04.14 - Der Anstieg beim Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird fast ausschließlich mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung begründet
Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist im vergangenen Jahr um rund 1,6 Milliarden Euro gestiegen. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates (18/866) hervor. Der Anstieg wird fast ausschließlich mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung begründet. "Dieser Aufwand entsteht dadurch, dass die Energieeffizienzstandards bei neuen Gebäuden der Wirtschaft sowie bei Wohngebäuden der Wohnungswirtschaft ab dem Jahr 2016 angehoben werden", heißt es in der Unterrichtung.
Die zusätzlichen Belastungen würden aber "über die Zeit durch eingesparte Energiekosten zumindest ausgeglichen", wird erwartet. Die Energieeinsparverordnung wirkt sich auch beim Erfüllungsaufwand für die Bürger aus, der um 472 Millionen Euro höher ausfällt. Entlastend wirkt besonders die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wodurch die Abmeldung von Fahrzeugen per Internet ermöglicht wird. Außerdem müssen Fahrzeuge bei Wohnortwechsel nicht mehr unbedingt ein neues Kennzeichen erhalten. "Diese Vereinfachungen entlasten Bürgerinnen und Bürger jährlich um zwölf Millionen Euro und reduzieren den Zeitaufwand von Bürgerinnen und Bürgern hierfür um 2,1 Millionen Stunden je Jahr", heißt es.

29.04.14 - Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Der Strafzuschlag (Aufschlag auf die Steuerschuld) soll ab einem Hinterziehungsvolumen von 50.000 Euro von bislang fünf auf zehn Prozent erhöht werden
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben sich grundsätzlich für den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ausgesprochen. In einer Sitzung des Finanzausschusses lehnten CDU/CSU- und SPD-Fraktion einen Antrag der Linksfraktion (18/556) auf Abschaffung dieses Instruments ab. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Antrag der Linksfraktion.
In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschafft. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Bagatelldelikte künftig als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln. "Keine Schwarzfahrerin, kein kleiner Betrüger kann durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen. Eine Sonderregelung wird lediglich dem Steuerbetrug eingeräumt. Selbst wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen werden, gibt es bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgeführten Selbstanzeige ein Recht auf faktische Straffreiheit" heißt es in dem Antrag. Die jüngsten Fälle zeigten, dass die Selbstanzeige überwiegend den Reichen zur Entkriminalisierung diene.
"Die strafbefreiende Selbstanzeige stellt damit ein Instrument zur rechtlichen Privilegierung bereits privilegierter Menschen dar", heißt es in dem Antrag. In der Sitzung des Ausschusses wies ein Sprecher der Fraktion darauf hin, dass Korrekturmeldungen von falschen Angaben gegenüber den Finanzbehörden auch ohne Selbstanzeige zu Änderungen der gemachten Angaben führen würden. Zudem seien Bagatellfälle strafrechtlich nicht relevant.

29.04.14 - Stakeholderorientiertes Controlling in der Fraud-Prävention
Es ist verwunderlich, dass die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption bislang kaum mit dem Controlling in Verbindung gebracht wurde. Dabei verfügen Controller nicht nur über eine bemerkenswerte Informationsbasis und Kontakte zum (Top)-Management im Unternehmen, sie besitzen vor allem auch methodische Kenntnisse, die für die Fraud-Prävention besonders wertvoll sein können und daher genutzt werden sollten
Der Beitrag untersucht, inwieweit das Konzept des stakeholderorientierten Controllings einen Beitrag zur Fraud-Prävention leisten kann. Dazu werden im Schwerpunkt managementrelevante Formen von Wirtschaftskriminalität betrachtet und ein Messmodell für eine stakeholder orientierte Analyse vorgeschlagen.


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