30.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. erneuert die Forderung nach gesetzlichen Karenzzeiten von drei Jahren für Regierungsmitglieder sowie Parlamentarische Staatssekretäre, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht
Ronald Pofalla, vor kurzem noch Kanzleramtschef unter Angela Merkel, soll laut einem Bericht der FAZ bei der Deutschen Bahn nun doch erweiterte Kompetenzen erhalten und für rund zehn Konzernbereiche verantwortlich sein



30.06.14 - Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags
Wird ein Urteil durch die Post amtlich zugestellt und in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, vergisst der Zusteller aber, auf dem Brief das Datum des Einwurfs in den Briefkasten zu vermerken, ist die Zustellung erst an dem Tag wirksam ausgeführt, an dem der Empfänger das Schriftstück nachweislich in die Hand bekommen hat. Dies entschied der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem veröffentlichten Beschluss vom 6. Mai 2014 GrS 2/13.
Der Tag der Zustellung eines Urteils ist maßgebend dafür, wann die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels beginnt. Deshalb muss der Tag sowohl von dem Zustellenden als auch vom Zustellungsempfänger genau bestimmt werden können. Wird ein Schriftstück dadurch zugestellt, dass einem Postunternehmen ein Zustellungsauftrag erteilt wird, kann der Zusteller den Brief in den Briefkasten werfen, falls er den Empfänger nicht antrifft. Dies und den Tag der Zustellung vermerkt er in einem Vordruck, den der Zustellende zurück erhält. Der Zustellungsempfänger erfährt vom Datum des Briefeinwurfs durch einen Datumsvermerk auf dem Briefumschlag. Wird eine dieser Förmlichkeiten vergessen, gilt das Schriftstück in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfänger "tatsächlich zugegangen ist" (§ 53 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 189 der Zivilprozessordnung).

30.06.14 - Informationsrisiko-Index: Deutschland am schlechtesten in Europa
Deutschland liegt beim Reifeindex zum Informationsrisiko auf dem letzten Platz. Der Index wird nun schon zum dritten Mal von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und Iron Mountain erhoben. Dazu wurden in diesem Jahr neben Führungskräften in mittelständischen Firmen erstmals auch größere Unternehmen in Europa sowie in den USA und Kanada befragt [2]. Insgesamt schneiden alle befragten Großunternehmen mit 65,7 Punkten besser ab, als der Mittelstand mit 55,3 Punkten.
Die Studienergebnisse für Deutschland, Frankreich, Ungarn, Spanien, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und Kanada zeigen, dass die durchschnittliche Punktzahl des Reifeindex zum Informationsrisiko für europäische Unternehmen im Jahr 2014 (56,1 Punkte) im Vergleich zum Vorjahreswert (56,8 Punkte) leicht gesunken ist. Der Idealwert beträgt 100 Punkte.
Während Deutschland im Jahr 2013 mit 55,5 Punkten Rang drei im europäischen Vergleich belegte, rutschte der deutsche Indexwert im Jahr 2014 auf 53,6 Punkte ab. Deutschland liegt damit sowohl hinter den anderen fünf EU-Staaten als auch hinter den Vereinigten Staaten (54,1 Punkte) und Kanada (55,0 Punkte). Im Vorjahr noch auf Platz zwei, erreichte Ungarn in diesem Jahr mit 60,2 Punkten den höchsten Wert. Frankreich erzielt 56,9 Punkte. Die Punktzahl des Vereinigten Königreichs (55,9 Punkte) ist fast gleichauf mit den Niederlanden (55,8 Punkte). Spanien platziert sich mit 54,7 Punkten vor Deutschland.

30.06.14 - Compliance in der Politik: Gesetz gegen nachgelagerte Korruption überfällig
Ronald Pofalla, vor kurzem noch Kanzleramtschef unter Angela Merkel, soll laut einem Bericht der FAZ bei der Deutschen Bahn nun doch erweiterte Kompetenzen erhalten und für rund zehn Konzernbereiche verantwortlich sein. Union und SPD sind weiterhin eine Regelung für Politiker, die nach Beendigung ihrer politischen Karriere in die Wirtschaft wechseln, schuldig. Caro Mahn-Gauseweg, stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, forderte:
"Wir brauchen endlich ein Gesetz, das den Übergang von ehemaligen Politikern in die Wirtschaft regelt. Insbesondere müssen ausreichend lange Aus- und Karenzzeiten für Politiker vor dem Wechsel definiert werden."

30.06.14 - Wechsel von Politik in Wirtschaft Transparency Deutschland fordert Einführung von Karenzzeiten
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. erneuert die Forderung nach gesetzlichen Karenzzeiten von drei Jahren für Regierungsmitglieder sowie Parlamentarische Staatssekretäre, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht.
Bereits Anfang des Jahres 2014 diskutierten der Bundestag und die Bundesregierung über die Einführung einer Karenzzeit. Auch der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Karenzzeit vor. Die Erwartung, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, wurde bisher jedoch nicht erfüllt. Marion Stein, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Die Regierung verschleppt eine Karenzzeitregelung, dabei ist sie seit Jahren überfällig. Der Sachverhalt ist nicht komplex; es fehlt schlichtweg der politische Wille."

30.06.14 - Plädoyer für eine täterbezogene Betrachtung von Fraud
Die Aufdeckung rechnungslegungsbezogener Delikte durch den Abschlussprüfer stellt – aus Sicht der Öffentlichkeit wie auch des Berufsstandes selbst – seit jeher einen wesentlichen Bestandteil seiner Tätigkeit dar. Dabei sieht die innerhalb des relevanten Prüfungsstandards kodifizierte Definition solcher Handlungen bis dato einen technischen und die Tat als solches fokussierenden Geltungsbereich vor. Angesichts der im Schrifttum vorherrschenden Stimmen nach einer stärkeren Integration fachfremder Erkenntnisse in die Abschlussprüfung stellt der Beitrag einen Versuch dar (basierend auf eben solchen fachfremden Definitionsansätzen zur Wirtschaftskriminalität), eine verstärkt täterspezifische Begriffsabgrenzung zu entwerfen, die den Prüfer in höherem Maße für diese Merkmale sensibilisiert.
Im Hinblick auf eine adäquate und den Bedürfnissen des Sachverhalts gerecht werdende Definition von Fraud lässt sich konstatieren, dass sich selbige aus Sicht des Abschlussprüfers nicht allein auf die Art der verübten Tat beschränken, sondern stets auch den Täter als zumindest gleichwertigen Bestimmungsfaktor mit einschließen sollte.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service topaktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

27.06.14 - Compliance bei Cryptocurrencies: Neue Herausforderungen für effektive Geldwäscheprävention - Cryptocurrencies fallen in Deutschland unter das Geldwäschegesetz

27.06.14 - Mit Russland hat es bislang keine Verhandlungen über ein PNR-Abkommen gegeben

27.06.14 - Rüstungsgüter: Genehmigungsentscheidungen richten sich nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 und den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport aus dem Jahr 2000

27.06.14 - Generalklausel für den Kulturbereich in der Präambel des TTIP-Abkommens

27.06.14 - Zoll geht gegen Schmuggel und Betrug mit Verbrauchsgütern vor


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen