07.03.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung sieht keine wissenschaftliche Grundlage für ein generelles Verbot von Bisphenol A (BPA) als Weichmacher in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
Die verschiedenen EU-Sanktionsregime enthalten im Regelfall das Verbot, bestimmten gelisteten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen ("Sanktionszielen") unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen


07.03.16 - Bei Geschenken an Geschäftspartner muss grundsätzlich der Empfänger eines Geschenks dessen Wert als Einnahme verbuchen und versteuern
Kleine Geschenke erhalten bekanntlich die Freundschaft. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es vom Wert der Präsente und von der Zielgruppe abhängt, welche Steuerzahlungen in diesem Zusammenhang anfallen. Denn für Mitarbeiter gelten andere Regeln als für Geschäftspartner.

07.03.16 - In Hinblick auf den allgemeinen Umgang mit sogenannten endokrinen Disruptoren, hormonell wirksame Substanzen wie BPA oder polychlorierte Bephenyle (PCB), sieht die Bundesregierung weiterhin die Europäische Kommission in der Pflicht, regulatorisch zu liefern
Die Deutsche Bundesregierung sieht keine wissenschaftliche Grundlage für ein generelles Verbot von Bisphenol A (BPA) als Weichmacher in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Auch eine "nationale Regelung" in Bezug auf BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien werde nicht verfolgt, heißt es in der Antwort in Hinblick auf ein solches bereits 2015 in Frankreich ausgesprochenes Verbot. Vielmehr verweist die Bundesregierung auf Maßnahmen auf europäischer Ebene. So habe die Europäische Kommission Ende 2015 eine "Roadmap zu Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien" vorgelegt. Vorgeschlagen werde demnach, für BPA den "spezifischen Migrationsgrenzwert" (SML) abzusenken.

07.03.16 - Regulierung von Ratingagenturen: "muss noch verbessert werden", so die EU-Prüfer
Wie aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, hat die nach der Finanzkrise des Jahres 2008 als Aufseherin der EU über Ratingagenturen errichtete Behörde zwar gute Grundlagen geschaffen, es sind jedoch noch erhebliche Risiken zu bewältigen. Aufgabe der im Jahr 2011 errichteten Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist die Registrierung, Überwachung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen. Zu dieser Zeit waren Ratingagenturen in Europa kaum reguliert, und im Blickpunkt stand ihre Wirkung auf die Finanzmärkte. Die ESMA beaufsichtigt derzeit 23 in der Europäischen Union registrierte Ratingagenturen. Ihre Vorschriften und Leitlinien sind nach Ansicht der Prüfer jedoch noch nicht vollständig.

07.03.16 - Das mittelbare Bereitstellungsverbot in EU-Sanktionsregimen - Wie weit müssen Unternehmen bei der Geschäftspartnerprüfung gehen?
Die verschiedenen EU-Sanktionsregime enthalten im Regelfall das Verbot, bestimmten gelisteten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen ("Sanktionszielen") unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Gerade die Beachtung des mittelbaren Bereitstellungsverbots bereitet Unternehmen oftmals große Schwierigkeiten, da sie über die Prüfung ihres unmittelbaren Geschäftspartners hinaus sicherstellen müssen, dass ein geplantes Geschäft nicht zu einer mittelbaren wirtschaftlichen Begünstigung von Sanktionszielen führt – etwa, weil der nicht gelistete unmittelbare Geschäftspartner unter der Kontrolle eines Sanktionsziels steht.


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