13.01.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Zwölf europäische Digitalverbände fordern Systemwechsel bei Urheberrechtsabgaben
Innenausschuss gab grünes Licht für die vorgeschlagenen Änderungen des Parteiengesetzes



13.01.16 - Parteiengesetz: Unter anderem sollen die "Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltene Zuwendungen entsprechend der Preisentwicklung" erhöht werden
Der Innenausschuss hat grünes Licht für die von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen des Parteiengesetzes gegeben. Gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierte das Gremium bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf (18/6879) in modifizierter Fassung.

13.01.16 - Europäischer Neustart bei Urheberrechtsabgaben gefordert
Zwölf europäische Digitalverbände haben in einer gemeinsamen Erklärung einen Systemwechsel bei Urheberrechtsabgaben gefordert. Die Regeln, nach denen Verbraucher etwa in Deutschland für Drucker oder Smartphones mit bis zu 87 Euro pro Gerät zur Kasse gebeten werden, seien intransparent, führten zu einer Fragmentierung des europäischen Marktes und verhinderten neue Geschäftsmodelle.

13.01.16 - Neu: Zuwendungen ohne Zustimmung können strafbar sein
Die ZRFC hat schon im Juni darüber berichtet: Das Bundesjustizministerium hat sich im Wesentlichen durchgesetzt – und so werden die Straftatbestände des § 299 StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr neben dem Wettbewerbstatbestand um ein modifiziertes Geschäftsherrenmodell erweitert. Ferner wird ein neuer § 335a StGB die bisher im EUBestG und IntBestG geregelten Straftatbestände der Bestechung europäischer und ausländischer Amtsträger in das Strafgesetzbuch übernehmen. Zudem wird der Geldwäschetatbestand in § 261 StGB um die neuen Korruptionsdelikte erweitert und auch die Strafbefreiung bei Beteiligung an der Vortat unter bestimmten Umständen eingeschränkt.

13.01.16 - Die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) betrifft die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union (EU) in die USA und beeinflusst damit den internationalen Verkehr besonders geschützter Daten maßgeblich
Der internationale Datenaustausch – gerade mit den USA – war einmal einfach: Safe Harbor hat den Weg möglich gemacht. US-Unternehmen konnten personenbezogenen Daten einen sicheren Hafen bieten und damit nach Ansicht der EU-Kommission europäische Schutzanforderungen erfüllen. Die Sicherheit war jedoch trügerisch. Die Enthüllungen von Eduard Snowden haben jetzt den EuGH beschäftigt, und der hat festgestellt, dass es den sicheren Hafen nicht mehr gibt, mit weit reichenden Folgen für die europäische Informationsgesellschaft – und auch für Compliance.


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