13.05.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das deutsche "Audit Committee" bzw. der Prüfungsausschuss wurde nach US-amerikanischem Vorbild erschaffen, gleichwohl darf es bzw. er keineswegs mit diesem gleichgesetzt werden
Eine Stellenanzeige mit der Überschrift "Frauen an die Macht" stellt keine Diskriminierung männlicher Bewerber dar, wenn der Arbeitgeber damit das Ziel verfolgt, seinen Kunden Verkäufer beider Geschlechter zur Verfügung zu stellen



13.05.16 - Arbeitsrecht: Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung?
Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Für ihn gilt die Richtlinie des Rates der EKD nach Art. 9 Buchst. b Grundordnung über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes vom 1. Juli 2005. Im November 2012 schrieb der Beklagte eine befristete Referentenstelle für das Projekt "Parallelberichterstattung zur UN Antirassismuskonvention" aus.
13.05.16 - Arbeitsrecht: Diskriminierung durch Stellenanzeige "Frauen an die Macht"?
Eine Stellenanzeige mit der Überschrift "Frauen an die Macht" stellt keine Diskriminierung männlicher Bewerber dar, wenn der Arbeitgeber damit das Ziel verfolgt, seinen Kunden Verkäufer beider Geschlechter zur Verfügung zu stellen. Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 10.02.2016, ArbG Köln, Az. 9 Ca 4843/15).

13.05.16 - Arbeitsrecht: Keine Abmahnung wegen 13 Minuten Verspätung
Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen einer Verspätung von nur 13 Minuten abmahnen. Dies ist unverhältnismäßig. So entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Arbeitsgericht Leipzig (ArbG Leipzig, Az. 8 Ca 532/15, 23.07.2015). Mit einer Abmahnung fordert ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu auf, ein bestimmtes, von ihm als vertragswidrig angesehenes Verhalten zu unterlassen.

13.05.16 - Welche Bedeutung hat das deutsche "Audit Committee" für die Qualität der Unternehmensberichterstattung?
Das deutsche "Audit Committee" bzw. der Prüfungsausschuss wurde nach US-amerikanischem Vorbild erschaffen, gleichwohl darf es bzw. er keineswegs mit diesem gleichgesetzt werden. Charakteristika des US-amerikanischen Audit Committee haben sich in Studien im Sinne von Messgrößen der Corporate-Governance-Qualität als stark signifikant für die Qualität der pflichtgemäßen Unternehmensberichterstattung (disclosure compliance) erwiesen.


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