15.04.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat einen Bericht zur Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft veröffentlicht, nach der bestimmte Formen der Zusammenarbeit im Versicherungssektor unter bestimmten Voraussetzungen von den Kartellvorschriften der EU freigestellt sind
Wenn Sie Facebook oder Google nutzen, werden Ihre persönlichen Daten, Fotos oder E-Mail-Adressen normalerweise auf Servern in den USA gespeichert. Dieser Datentransfer ist legal, sofern sich die amerikanischen Unternehmen dazu verpflichten, die Daten gemäß europäischer Standards zu schützen



15.04.16 - Kartellrecht: Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zur Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft
Die Europäische Kommission hat einen Bericht zur Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft veröffentlicht, nach der bestimmte Formen der Zusammenarbeit im Versicherungssektor unter bestimmten Voraussetzungen von den Kartellvorschriften der EU freigestellt sind. Die Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft (GVO) ist am 1. April 2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. März 2017. Bis dahin wird die Kommission zu entscheiden haben, ob sie die Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung verlängert oder ob sie sie ändert oder auslaufen lässt. Die Überprüfung der Verordnung begann mit einer öffentlichen Konsultation im Jahr 2014, gefolgt von gezielten Fragebögen, die an Versicherungsgemeinschaften, Kunden, Vermittlerverbände und Makler sowie an Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gerichtet wurden. Ferner fanden Treffen und Telefonkonferenzen mit verschiedenen Interessenträgern statt.

15.04.16 - Kartellrecht: Geoblocking laut Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel in der EU weit verbreitet
Die ersten Ergebnisse der von der Europäischen Kommission durchgeführten Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zeigen, dass Geoblocking in der EU weit verbreitet ist. Dies ist teils auf einseitige Entscheidungen von Unternehmen zurückzuführen, nicht ins Ausland zu verkaufen, teils verhindern aber auch bestimmte Vertragsklauseln zwischen Unternehmen, dass Verbraucher über das Internet aus anderen EU-Ländern Waren beziehen können. Die Europäische Kommission hat erste Erkenntnisse über die Verbreitung des sogenannten Geoblockings veröffentlicht, das Verbraucher daran hindert, innerhalb der Europäischen Union Gebrauchsgüter über das Internet zu kaufen bzw. auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen. Die Informationen hat die Kommission im Rahmen ihrer laufenden kartellrechtlichen Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zusammengetragen, die sie im Mai 2015 eingeleitet hatte.

15.04.16 - Privacy Shield: Safe Harbor-Abkommen mit winzigen Änderungen
Wenn Sie Facebook oder Google nutzen, werden Ihre persönlichen Daten, Fotos oder E-Mail-Adressen normalerweise auf Servern in den USA gespeichert. Dieser Datentransfer ist legal, sofern sich die amerikanischen Unternehmen dazu verpflichten, die Daten gemäß europäischer Standards zu schützen. Die EU-Abgeordneten debattierten mit Experten über ein neues Abkommen zum Datentransfer zwischen der EU und den USA. Im Februar 2016 haben sich die EU-Kommission und die Vereinigten Staaten auf einen neuen Rahmen für die transatlantische Übermittlung von Daten für kommerzielle Zwecke geeinigt. Der neue Rahmen, der EU-US-Datenschutzschild ("Privacy Shield"), soll den Schutz der Grundrechte der europäischen Bürger bei der Übermittlung von Daten in die USA gewährleisten.

15.04.16 - Integrität durch nachhaltiges Compliance Management
Über die Notwendigkeit von Compliance besteht in unserem Diskurs weitgehend Konsens. So weit so gut, aber jedem fallen Skandale ein, bei denen internationale Großunternehmen über ein Compliance Management System verfügen, aber es gleichwohl zu spektakulären Straftaten wie Korruption, Kartelldelikte oder jüngst weltweiten Betrug gekommen ist. Auch scheinen sorgfältige Prüfungen bspw. nach dem IDW PS 980 davor nicht zu schützen. Eine Erklärung ist, dass die Unternehmenskultur nicht ausreichend geprüft werden konnte. Bevor wir jedoch auf die Frage eingehen, was macht Kultur aus und wie misst man sie überhaupt, müssen wir zuerst die realistischen Erwartungen an ein Compliance-Management klären. Realität verstehen. Aus Sicht der Kriminologie kann es keine kriminalitätsfreie Gemeinschaft geben.


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