19.05.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ob und wie Unternehmen Social Media-Risiken erkannt haben und wie eine Revisionsprüfung zu diesem Themenbereich ausgestaltet werden kann, in diesem Fachartikel näher dargestellt werden
Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sollen Bestechlichkeit und Bestechung in den Gesundheitsberufen Offizialdelikte werden


19.05.16 - Compliance auf dem Finanzmarkt: Katalog der Finanzinstrumente, auf die die Vorschriften gegen Marktmanipulationen Anwendung finden, wird erweitert
Der Finanzausschuss hat dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die zuvor noch acht Änderungsanträge eingebracht hatten. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

19.05.16 - Compliance bei Online-Plattformen: Intensivierende Wirkung auf den Wettbewerb
Die vorhandenen Instrumentarien des Wettbewerbs- und Kartellrechts sind grundsätzlich ausreichend, um einen funktionierenden Wettbewerb im Bereich der Online-Plattformen sicherzustellen. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten einig. Nachbesserungsbedarf sahen sie unter anderem im Bereich der Marktabgrenzung. Es müsse explizit festgeschrieben werden, dass auch dann ein Markt vorliegt, wenn Leistungen unentgeltlich erbracht werden und Daten als Zahlungsmittel fungieren, sagte beispielsweise Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

19.05.16 - Compliance im Gesundheitswesen: Bestechlichkeit und Bestechung in den Gesundheitsberufen sollen Offizialdelikte werden
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit zwei wesentlichen Änderungen beschlossen. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sollen Bestechlichkeit und Bestechung in den Gesundheitsberufen Offizialdelikte werden, das heißt, der Staatsanwalt muss bei Vorliegen eines Verdachts von sich aus tätig werden und nicht erst auf Antrag.

19.05.16 - Social Media: Zur Vermeidung bzw. zur Reduzierung von Risiken sollten in den Unternehmen geeignete Instrumente etabliert und Maßnahmen zur Risikomitigation durchgeführt werden
Immer mehr Unternehmen nutzen Social Media für die Kommunikation mit ihren Stakeholdern (z. B. Aktionäre, Kunden, Öffentlichkeit). Genauso nutzen Mitarbeiter die Anwendungen, um über Firmenrechner oder Smartphones mit ihrem Bekanntenkreis in Kontakt zu bleiben und sich auszutauschen. Ob und wie Unternehmen Social Media-Risiken erkannt haben und wie eine Revisionsprüfung zu diesem Themenbereich ausgestaltet werden kann, soll nachfolgend näher dargestellt werden.


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