25.01.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen könnte sich ab Juni 2016 entscheidend verschlechtern
Worauf Unternehmer beim Export in die USA achten müssen



25.01.16 - Produkthaftungsklagen aus den USA: "Das Risiko lässt sich beherrschen"
Nach Angaben von worldsrichestcountries.com exportiert Deutschland jährlich Produkte im Wert von über 24 Milliarden Dollar in die USA. Trotz dieser beeindruckenden Zahl steht vielen deutschen Unternehmern der Angstschweiß auf der Stirn, wenn es um die Möglichkeit geht, auch den US-amerikanischen Markt mit ihren Waren zu beliefern. Der Grund: Sie schätzen das Risiko, in Produkthaftungsverfahren verwickelt zu werden und einen enormen finanziellen Verlust zu erleiden, sehr hoch ein. Die deutsch-amerikanische Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. mit Dependance in München, begleitet deutsche Unternehmen in den USA und weiß, worauf Unternehmer bei dem Vertrieb in die Staaten achten müssen, um möglichst risikoarm und erfolgreich zu exportieren.

25.01.16 - Osnabrücker Rechtsanwalt Werner Dillerup warnt Kreditnehmer
Bereits im Juni 2016 könnte sich für Verbraucher das Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen entscheidend verschlechtern. Bisher ermöglicht eine fehlerhaft formulierte oder dargestellte Widerrufsbelehrung Verbrauchern noch Jahre nach Vertragsabschluss, Darlehen zu widerrufen und dann zu den aktuell günstigen Konditionen neu abzuschließen. "Nach Willen der Bundesregierung und der Kreditwirtschaft soll diese Widerrufsfrist nun für Neuverträge auf ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss sowie für Altverträge auf drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes befristet werden", mahnt Rechtsanwalt Werner Dillerup von Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück.

25.01.16 -Der finale Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung liegt jetzt vor und wird voraussichtlich Anfang 2016 seitens des Europäischen Parlaments und des Ministerrats genehmigt
Im Dezember 2015 veröffentlichten Europäisches Parlament, EU-Kommission und Ministerrat einen finalen Entwurf EU-Datenschutz-Grundverordnung, über den voraussichtlich Anfang 2016 im Europäischen Parlament und im Ministerrat abgestimmt wird. Die neue Datenschutzverordnung sollte dann zwei Jahre später in Kraft treten. Michael Hack, SVP of EMEA Operations beim Datenspezialisten Ipswitch, hat diese neuen Entwicklungen kommentiert.

25.01.16 - Kartellrechtliche Freigabe für die Übernahme des Online-Vermarkters OMS durch Ströer
Das Bundeskartellamt hat im Dezember das Vorhaben der Ströer SE, Köln, alle Anteile an der OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, zu erwerben, in der ersten Phase freigegeben. Das Vorhaben betrifft den Bereich der Online-Werbung.


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