28.01.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Wettbewerbszentrale hat seit Inkrafttreten des sog. Bestellerprinzips am 1. Juni 2015 bislang (Stand: 30. November 2015) 53 Anfragen und Beschwerden zu Werbemaßnahmen für Immobilien bearbeitet
Selbst in vielen etablierten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) herrscht noch Unklarheit darüber, wie der steuerrechtskonforme Umgang mit kaufmännischen Daten und Dokumenten aussieht



28.01.16 - Szenarien aus Bangladesch: Transparency Deutschland und Transparency Bangladesch stellen Leitfaden "Undress Corruption" vor
Gegen Korruption in der internationalen Textilproduktion können auch deutsche Unternehmen etwas unternehmen. Konkrete Handlungsempfehlungen bietet die Broschüre "Undress Corruption". Korruptionsvermeidung in der Bekleidungsindustrie: Szenarien aus Bangladesch, eine gemeinsame Publikation von Transparency International Deutschland und Transparency International Bangladesch. Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Wir alle wissen, dass unsere Kleidung in Bangladesch unter teilweise sehr problematischen Bedingungen produziert wird. Auch deutsche Unternehmen haben es in der Hand, diese Bedingungen zu verbessern und Korruption vor Ort zu bekämpfen."

28.01.16 - Wie Unternehmen die GoBD 2016 in den Griff bekommen
Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit, in der Unternehmer Ordnung in ihre Buchhaltung bringen. Aber selbst in vielen etablierten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) herrscht noch Unklarheit darüber, wie der steuerrechtskonforme Umgang mit kaufmännischen Daten und Dokumenten aussieht. Denn seit zum 1.1.2015 die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) in Kraft getreten sind, kommen einige Neuerungen auf die KMU zu.

28.01.16 - Sechs Monate "Bestellerprinzip": Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz zu Anfragen und Beschwerden über Immobilienwerbung
Die Wettbewerbszentrale hat seit Inkrafttreten des sog. Bestellerprinzips am 1. Juni 2015 bislang (Stand: 30. November 2015) 53 Anfragen und Beschwerden zu Werbemaßnahmen für Immobilien bearbeitet. Die Fälle zum Bestellerprinzip, die sich in drei Fallgruppen einteilen lassen, machen derzeit rund 20Prozent aller von der Selbstkontrollinstitution bearbeiteten Fälle zur Immobilienwerbung im Jahr 2015 aus. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach einem halben Jahr seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Das Bestellerprinzip hat zu einer wesentlichen Änderung des Provisionsanpruchs des Immobilienmaklers bei der Vermittlung von Mietwohnungen geführt, vgl. § 2 Abs. 1 a Wohnungsvermittlungsgesetz. Diese Vorschrift bedeutet für Makler, dass sie vom Mieter keine Provision verlangen dürfen, wenn sie bereits vom Vermieter einen Vermittlungsauftrag über die zu vermietende Wohnung erhalten haben.

28.01.16 - Kfz-Händler dürfen mit Neuwagenvermittlern zusammenarbeiten
Das Bundeskartellamt hatte im Frühjahr 2015 Verfahren gegen die Automobilhersteller Ford Werke GmbH, Adam Opel AG und PSA Peugeot Citroën Deutschland GmbH wegen wettbewerbsbeschränkender Regelungen zur Einschränkung der Zusammenarbeit der Markenhändler mit unabhängigen Kundenvermittlern eingeleitet. Nachdem die Unternehmen ihre entsprechenden Vertriebsregeln überarbeitet haben, konnten diese Verfahren eingestellt werden. Ford, Opel und PSA hatten sog. "Internetstandards" eingeführt, die für die Vermittlung von Endkunden an die entsprechenden Markenhändler über sog. internetbasierte Neuwagenportale galten. Bei Verstoß gegen die Internetstandards drohte den Händlern der Verlust eines nicht unerheblichen Teils ihrer Boni bzw. ihrer Verkaufshilfen.


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