03.04.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Thema Glaubwürdigkeit von Informationen aus dem Internet hat zuletzt durch die politische Dimension von Fake News und ihrem Einfluss auf demokratische Prozesse große Brisanz erlangt
Gemeinsam mit anderen Anbietern aus der Branche hat Testbirds den 2015 erstmals öffentlich vorgestellten Code of Conduct erweitert und konkretisiert



03.04.17 - Die Suchmaschinen und Empfehlungssysteme haben einen großen Einfluss darauf, welche Posts und Dokumente von Personen gesehen werden
In einem vom Wissenschaftsfonds FWF geförderten Projekt wurde untersucht, wie sich Glaubwürdigkeit von Informationen aus dem Netz bewerten lässt, um damit effektiver Daten aus Plattformen wie Flickr und Co zu gewinnen. Das Thema Glaubwürdigkeit von Informationen aus dem Internet hat zuletzt durch die politische Dimension von Fake News und ihrem Einfluss auf demokratische Prozesse große Brisanz erlangt. Die Schwierigkeit für Internet-Unternehmen wie Facebook, das besonders mit der Thematik konfrontiert ist, besteht in ihrer Abhängigkeit von Computermethoden zur Auswahl von Inhalten. Der Erfolg des Internet beruht wesentlich auf der automatisierten Verarbeitung von Information: Algorithmen, nicht Menschen bestimmen, welche Ergebnisse von Suchmaschinen angezeigt werden. Im Bereich von Fake News fehlt es dafür aber an geeigneten Methoden.

03.04.17 - Testbirds präsentiert neuen Verhaltenskodex für Crowdsourcing
Gemeinsam mit anderen Anbietern aus der Branche hat Testbirds den 2015 erstmals öffentlich vorgestellten Code of Conduct erweitert und konkretisiert. Neben den bereits bestehenden Unterzeichnern verpflichten sich weitere Crowdsourcing-Anbieter mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung der vereinbarten Prinzipien. Mehr Unterschriften und konkretere Regeln – der überarbeitete Code of Conduct stellt eine stärkere Selbstverpflichtung für Crowdsourcing-Anbieter dar. Ziel ist es, allgemein gültige Leitlinien für Crowdworking zu etablieren. Crowdsourcing – also das Auslagern von Projekten und Aufgaben an die weltweite Internetgemeinde – ist längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit zeit- und ortsunabhängig Geld zu verdienen, während auf der anderen Seite Unternehmen Zugang zu einer Vielzahl an potentiellen Arbeitskräften und Experten erhalten.

03.04.17 - Negative Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen Kanada und EU
Die Wirtschaftsinitiative "Unternehmen für gerechten Handel" (ehemals KMU gegen TTIP) warnt vor negativen Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen Kanada und EU: Als Vorbild für weitere Abkommen setze CETA keine wünschenswerten Standards für den Mittelstand um. Im Gegenteil: Die Unternehmer listen die Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen in Europa auf und weisen auf die besonderen Risiken für Branchen wie die Agrarwirtschaft hin. "CETA soll eine Blaupause für weitere Freihandelsabkommen sein", erklärt Frank Immendorf, Geschäftsführer von Egovision und Mitinitiator von Unternehmen für gerechten Handel, die hohe Bedeutung des Abkommens. "Unsere Untersuchungen zeigen aber, dass CETA alles andere als vorbildlich ist: Das Handelsabkommen benachteiligt kleine Unternehmen gegenüber großen Konzernen, gefährdet unser Vorsorgeprinzip und zeigt keinerlei Konzept auf, wie besonders sensible Branchen, wie die europäische Agrarwirtschaft, geschützt werden sollen."

03.04.17 - Wenn der Abgas-Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments abgeschlossen sei, werde es wohl Anpassungen im EU-Recht geben
Das Bundesverkehrsministerium ist zuversichtlich, dass es auf europäischer Ebene zu Konkretisierungen bei der Abgasgesetzgebung kommt. Wie Deutschland sähen mittlerweile auch Frankreich und Italien als wichtige Produktionsländer, dass es hier Lücken gebe, sagte Guido Zielke, Unterabteilungsleiter im Ministerium, am Montag im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Wenn der Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments abgeschlossen sei, werde es wohl Anpassungen im EU-Recht geben, prognostizierte Zielke. Die EU-Verordnung 715 von 2007 verbietet Einrichtungen zum Abriegeln der Abgasreinigung bei Autos. Ausnahmen sind etwa zum Motorschutz zulässig. Bis heute fehle aber eine genaue Regelung, was erlaubt sei und was nicht, monierte Zielke.


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Weitere Meldungen

31.03.17 - Bericht gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) über die Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5, 7a und 8 G 10 (Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015)

31.03.17 - Die Linken sagen: Im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer existiert bei Konzernmanagern ein extremes Missverhältnis zwischen Leistung und Bezügen

31.03.17 - Schutzliste: Erweiterung der im Rundfunkstaatsvertrag enthaltenen Liste von Sportgroßereignissen, die im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein müssen

31.03.17 - Anlass für die gesetzliche Initiative sind Strategien der Krankenkassen, über bestimmte Diagnosen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhöhen


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