12.05.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Medien- und Rechtsexperten bewerten die Möglichkeiten staatlicher Regulierung, um die Verbreitung von sogenannten "fake news" und von "hate speech" im Internet und den sozialen Medien einzudämmen, zurückhaltend bis skeptisch
Bei der im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geplanten Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr besteht aus Sicht mehrerer Experten die Gefahr einer Privatisierung der Autobahnen "durch die Hintertür"



12.05.17 - Jede Form der staatlichen Regulierung in diesem Bereich müsse auf eindeutige gesetzliche Grundlagen basieren - Das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfe nicht beschädigt werden
Medien- und Rechtsexperten bewerten die Möglichkeiten staatlicher Regulierung, um die Verbreitung von sogenannten "fake news" und von "hate speech" im Internet und den sozialen Medien einzudämmen, zurückhaltend bis skeptisch. Dies zeigte ein Fachgespräch des Kultur- und Medienausschusses. Der Journalist Markus Reuter von "netzpolitik.org" verwies darauf, dass die Phänomene "fake news" und "hate speech" wissenschaftlich bislang kaum erforscht seien. Bereits dieser Umstand mache den Versuch einer staatlichen Regulierung schwierig. Umgekehrt dürfe die Frage, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, nicht allein den Betreibern von Plattformen wie Facebook überlassen werden. Dies käme einer Privatisierung von rechtlich relevanten Fragen gleich.

12.05.17 - Sind die in den Gesetzentwürfen enthaltenen Privatisierungsschranken unzureichend?
Bei der im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geplanten Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr besteht aus Sicht mehrerer Experten die Gefahr einer Privatisierung der Autobahnen "durch die Hintertür". Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsauschusses deutlich. Grundlage der Anhörung bildeten die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes und zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen im Artikel 90 des Grundgesetzes, um die Verwaltung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen in die Hände des Bundes zu legen. Derzeit sind dafür die Länder in Auftragsverwaltung zuständig. Der Bund soll dazu eine Gesellschaft privaten Rechts einsetzen können. Festgeschrieben werden soll zudem, dass Autobahnen und Gesellschaft im unveräußerlichen Bundeseigentum bleiben.

12.05.17 - Mit der Richtlinie wurden der Regierung zufolge ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit geschaffen
Die Deutschen Bundesregierung spricht sich gegen eine Einschränkung der in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie "über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in den Union" vorgesehenen Aufsichtsbefugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus. Dies geht aus ihrer als Unterrichtung vorliegenden Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hervor.

12.05.17 - Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten soll erweitert werden
Die Deutsche Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche weiter intensiveren und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingebracht. Danach müssen die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben beachten, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen. Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet.


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