18.04.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für E-Mail-Marketeers wird es in Zukunft nicht leichter: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) wird die EU-weiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung prüfen



18.04.17 - EU-Prüfer planen Untersuchung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) wird die EU-weiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung prüfen. Erste Einzelheiten zu dieser Prüfung wurden e bekannt gegeben. Die Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa. Atemwegserkrankungen und sonstige Krankheiten, die durch Luftverschmutzung verursacht werden, führen jährlich schätzungsweise zu 450 000 vorzeitigen Todesfällen. In der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen sind Emissionshöchstmengen für die einzelnen Mitgliedstaaten und für die EU als Ganzes festgelegt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Luftqualität zu überwachen und die einschlägigen Informationen zu veröffentlichen. Die Daten zeigen jedoch, dass viele europäische Städte weiterhin mit verschmutzter Luft zu kämpfen haben.

18.04.17 - Natura 2000 muss besser verwaltet, finanziert und überwacht werden, so die EU-Prüfer
Natura 2000, das Leitprogramm der EU im Bereich der Biodiversität, muss besser verwaltet, finanziert und überwacht werden. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Den Erkenntnissen der Prüfer zufolge kommt Natura 2000 beim Schutz der biologischen Vielfalt zwar eine wichtige Rolle zu, die Verwaltung des Netzes war jedoch mangelhaft und verlässliche Informationen zu den Kosten und zur Finanzierung fehlten. Die Finanzierung war nicht ausreichend auf die Bedürfnisse ökologischer Gebiete zugeschnitten. Die Prüfer besuchten 24 Natura-2000-Gebiete in Frankreich, Deutschland, Spanien, Polen und Rumänien (diese Mitgliedstaaten decken die meisten der biogeografischen Regionen Europas ab) und konsultierten verschiedene Interessengruppen. Nach Einschätzung der Prüfer hat Natura 2000 beim Schutz der biologischen Vielfalt zwar eine bedeutende Rolle gespielt, das volle Potenzial des Netzes wurde bei der Umsetzung jedoch nicht ausgeschöpft.

18.04.17 - Neuauflage der eco-Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing erschienen
Für E-Mail-Marketeers wird es in Zukunft nicht leichter: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen – im Einzelfall von bis zu 20 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile, die es bei der Arbeit zu berücksichtigen gilt. Einen Überblick im Paragrafendschungel bietet die neueste, sechste Auflage der "eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing". Unter Mitwirkung der Certified Senders Alliance vermittelt diese neue rechtliche Anforderungen, gibt Tipps bei der praktischen Umsetzung und liefert zahlreiche Praxisbeispiele. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und hat weitreichende Konsequenzen für das E-Mail-Marketing.

18.04.17 - Datenschutzvereinigung begrüßt Vorgehen gegen "sprechende Puppe"
Am 17.02.2017 verkündete die Bundesnetzagentur, dass sie gegen die sprechende Kinderpuppe "Cayla" vorgeht und diese aus dem Verkehr zu ziehen versucht. Sie rief Eltern auf, die "Puppe unschädlich (zu) machen". Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) begrüßt diese Aktion: Der Schaden dieser Puppe besteht darin, dass unerkannt das im Raum gesprochene Wort erfasst und per funkfähige Sendeanlage an einen Provider gesendet wird, was nichts anderes ist als ein unerlaubter Lauschangriff nach § 201 Strafgesetzbuch und damit eine strafbare Spionage. Was mit den Aufzeichnungen passiert, weiß keiner der Nutzer. Die Kinderpuppe ist aber nur ein derartiges Produkt; vergleichbar sind die Sprachassistenten, heißen sie nun Siri, Alexa, Cortana oder anders, wie sie in Smartphones, Computer, Lautsprecher oder Fernsehgeräten verbaut sind. Die Initiierung der Aufnahmen kann unabsichtlich erfolgen. Nicht eingeweihte Dritte werden derart in jedem Fall um Vertraulichkeitserwartungen betrogen.


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