18.12.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Anlässlich des Weltinternettages wies die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf die wachsende Bedeutung des digitalen Datenschutzes hin
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einer veröffentlichten Entscheidung eine zentrale Rechtsfrage vorläufig geklärt, die die hamburgische Verwaltung seit dem Inkrafttreten des Hamburgischen Transparenzgesetzes beschäftigt hat



18.12.17 - Urteil des VG Hamburg zum Transparenzgesetz zeigt dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einer veröffentlichten Entscheidung eine zentrale Rechtsfrage vorläufig geklärt, die die hamburgische Verwaltung seit dem Inkrafttreten des Hamburgischen Transparenzgesetzes beschäftigt hat. Hintergrund des Rechtsstreits ist die im Hamburgischen Transparenzgesetz enthaltene Pflicht, Informationen nicht nur auf Antrag herauszugeben, sondern auch proaktiv im Transparenzportal zu veröffentlichen.

18.12.17 - Viele Aufgaben zum Datenschutz für neuen Bundestag
Anlässlich des Weltinternettages wies die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf die wachsende Bedeutung des digitalen Datenschutzes hin. Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten der Länder hat sie Herausforderungen für die neue Legislaturperiode benannt. Vor 48 Jahren, am 29. Oktober 1969, wurde von einem kalifornischen Universitätscomputer aus die erste Botschaft über das Internet versendet. Zum Jahrestag dieser bahnbrechenden Neuerung verweist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, auf die Bedeutung des Internets für Freiheit und informationelle Selbstbestimmung.

18.12.17 - DVD begrüßt ausdrücklich das Vorgehen der Bundesnetzagentur zum Verbot von Kinderuhren mit Abhörfunktion
Wie die BNetzA aktuell mitteilte hat sie eine Smartwatch für Kinder verboten: "Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden kann. (…) Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten." Soweit die BNetzA. Durch diese Funktion ist es Eltern auch möglich heimlich die Lehrer und Erzieher zu überwachen.

18.12.17 - Ergebnisse des TÜV SÜD Datenschutzindikators (DSI): Datenschutzberater noch immer keine Selbstverständlichkeit
Werden in einem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet und sind damit mehr als neun Mitarbeiter beschäftigt, ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgeschrieben. Allerdings zeigt die aktuelle Auswertung des TÜV SÜD Datenschutzindikators (DSI), dass dies noch immer keine Selbstverständlichkeit ist und knapp ein Drittel keinen DSB bestellt hat. Obwohl seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen wird, dass ein Datenschutzberater für Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtend und bei Verstoß mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist, verzichten noch immer 30 Prozent darauf.


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