06.11.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat beschlossen, zwei neue europäische Bürgerinitiativen zu registrieren: Die Bürgerinitiative "Eat original! Unmask your food" will Ursprungserklärungen für alle Lebensmittel verbindlich machen
Bayern stellte im Bundesrat seinen Gesetzentwurf zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung zur sofortigen Sachentscheidung



06.11.18 - McDonald’s bekam keine steuerliche Sonderbehandlung durch Luxemburg
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald’s in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA im Einklang stand. Gleichzeitig begrüßt die Kommission die Maßnahmen, die Luxemburg ergriffen hat, um eine doppelte Nichtbesteuerung in Zukunft zu vermeiden. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Die Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, ob die doppelte Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald’s darauf zurückzuführen war, dass Luxemburg sein nationales Recht und das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA zugunsten von McDonald’s falsch angewendet hat. Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die Mitgliedstaaten keine unfairen, nur bestimmten Unternehmen vorbehaltene Vorteile gewähren, und diese Grundregel gilt auch für unzulässige Steuervorteile."

06.11.18 - Europäische Kommission registriert zwei neue Bürgerinitiativen zu Lebensmitteltransparenz und Betrugsbekämpfung
Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat beschlossen, zwei neue europäische Bürgerinitiativen zu registrieren: Die Bürgerinitiative "Eat original! Unmask your food" will Ursprungserklärungen für alle Lebensmittel verbindlich machen. Die Initiative "Stop fraud and abuse of EU funds" fordert verstärkte Kontrollen und strengere Sanktionen in den Mitgliedstaaten, die sich nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen. Mit der Registrierung hat die Kommission lediglich bestätigt, dass die Bürgerinitiativen rechtlich zulässig sind. Ihren Inhalt hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geprüft. Die Organisatoren der Initiative haben nach der Registrierung ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

06.11.18 - Europäische Kommission leitet förmliche Prüfung möglicher Absprachen zwischen BMW, Daimler und dem VW-Konzern über Emissionsminderungssysteme ein
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet‚ um zu prüfen, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern (Volkswagen, Audi und Porsche) unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften Absprachen getroffen haben, um bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Verringerung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht unter Wettbewerbsdruck zu stehen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die Kommission will eingehender untersuchen, ob BMW, Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren. Durch solche Emissionsminderungssysteme soll die von Pkw verursachte Umweltbelastung verringert werden. Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen."

06.11.18 - Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs im Bereich der Datenschutz-Grundverordnung
Bayern stellte im Bundesrat seinen Gesetzentwurf zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung zur sofortigen Sachentscheidung. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu vor der Sitzung der Länderkammer: "Für mich ist klar: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs greift zu kurz! Es fehlt vor allem eine ausdrückliche Regelung für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Genau in diesem Bereich machen sich unsere kleinen und mittleren Unternehmen die größten Sorgen, Opfer unseriöser Abmahnpraktiken zu werden, etwa wenn es um die Datenschutzerklärung auf der Homepage geht. Der Entwurf des Bundes lässt sie mit ihren Ängsten leider im Regen stehen. Wir brauchen daher klare Regelungen, die für Rechtssicherheit sorgen. Und genau die liefern wir mit unserem bayerischen Entwurf!"


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