07.08.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien Zahlungsdiensteunternehmen wie sogenannte Fintechs auf Kontodaten von Bankkunden zugreifen dürfen, will die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage erfahren
Mit einer gesetzlichen Ergänzung will die Grünen-Fraktion erreichen, dass Warnhinweise vor möglichen Nebenwirkungen zeitnah auf Beipackzetteln der Arzneimittel erscheinen



07.08.18 - Datenschützter, Pädagogen und Politiker diskutieren mit und über junge Schüler zum Datenschutz
Suchmaschinen für Kinder, Datenschutz als Lehrstoff und Digital-Weiterbildungen für Lehrer - das sind einige der Forderungen, die Experten, Lehrkräfte und Kinder auf der Dialogkonferenz "Datenschutz für Kinder" der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, formulierten. Zu der Tagung hatte Voßhoff gemeinsam mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., dem Verein "Deutschland sicher im Netz" und dem Institut für Medienforschung und Medienpädagogik der Technischen Hochschule Köln geladen.

07.08.18 - Datenzugriff auf Kontobewegungen durch sogenannte Fintech-Unternehmen entsprechend der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie 2 ((EU) 2015/2366, Payment Service Directive 2)
Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien Zahlungsdiensteunternehmen wie sogenannte Fintechs auf Kontodaten von Bankkunden zugreifen dürfen, will die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage erfahren. Nach Angaben der Fraktion müssen Kunden ihre Zustimmung zu den Kontoabfragen geben. Sie will in diesem Zusammenhang wissen, ob die Zulassungsabfrage explizit deutlich gemacht wird oder in einer Neufassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen untergeschoben wird. Außerdem wird nach der Zahl der Unternehmen gefragt, die Zugriff auf Kundendaten bei Banken nehmen können und ob es Regelungen gibt, dass Kunden den Umfang der Kontodaten beschränken können.

07.08.18 - Compliance im Gesundheitswesen: Der "gigantische Aufwand" für die Dokumentationspflichten werde von Mitarbeitern auch als Zeichen des Misstrauens gewertet
Die Krankenhäuser leiden nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter einer überbordenden Bürokratie. Der "gigantische Aufwand" für die Dokumentationspflichten, etwa in der Pflege, werde von Mitarbeitern auch als Zeichen des Misstrauens gewertet, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Die Mitarbeiter wollten für ihre Arbeit jedoch anerkannt werden und sich nicht ständig rechtfertigen müssen, sagte Gaß. Ein Pflegearbeitstag beinhalte bis zu drei Stunden für die Dokumentation. Es gebe Tausende zu beachtende Vorgaben mit "unendlichen Prüfungsoptionen". Das könne man hinterfragen, sagte der Klinikmanager. In Krankenhäusern würden eigene Dokumentationsassistenten eingesetzt und Softwareexperten, um die bürokratischen Vorgaben umsetzen zu können. Gaß warb dafür "hier "einen Schritt zurückzutreten".

07.08.18 - Arzneimittelgesetz (AMG): Widersprüche und Anfechtungsklagen sollen keine aufschiebende Wirkung haben
Mit einer gesetzlichen Ergänzung will die Grünen-Fraktion erreichen, dass Warnhinweise vor möglichen Nebenwirkungen zeitnah auf Beipackzetteln der Arzneimittel erscheinen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlasse die jeweiligen Auflagen für die Hersteller. Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen diese Auflagen entfalteten jedoch regelmäßig eine aufschiebende Wirkung, heißt es im Gesetzentwurf der Fraktion. Damit erreichten diese wichtigen Informationen die Patienten über einen langen Zeitraum nicht, obgleich das BfArM das notwendige Informations- und Schutzbedürfnis der Bevölkerung sehe.


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