09.07.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit einem ergänzenden Schutzzertifikat (SPC) wird der Patentschutz für Arzneimittel verlängert, die langwierige Testreihen und klinische Prüfungen durchlaufen müssen, bevor eine behördliche Genehmigung für die Vermarktung in der EU erteilt wird
Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Befreiung von Netzentgelten, die in Deutschland bestimmten großen Stromverbrauchern in den Jahren 2012 und 2013 gewährt worden war, gegen die EU-Beihilferegeln verstieß



09.07.18 - Was ist ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel (Supplementary protection certificate – SPC)? - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mit einem ergänzenden Schutzzertifikat (SPC) wird der Patentschutz für Arzneimittel verlängert, die langwierige Testreihen und klinische Prüfungen durchlaufen müssen, bevor eine behördliche Genehmigung für die Vermarktung in der EU erteilt wird. Die ergänzenden Schutzzertifikate werden unmittelbar nach dem Auslaufen des Patentschutzes wirksam und ihre Gültigkeitsdauer kann je nach der für die Testreihen und Prüfungen erforderlichen Zeit bis zu fünf Jahre betragen. Die durchschnittliche Geltungsdauer der in der EU gewährten SPC liegt bei 3,5 Jahren. Die Hersteller stellen in der Regel mithilfe von SPC eine Verlängerung ihrer Marktexklusivität sicher und holen damit ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung wieder zurück. Die Anzahl der jährlich gestellten SPC-Anträge hat sich zwischen 1993 und 2013 verdreifacht. Ab 2020 werden viele SPC keinen Schutz mehr bieten, da eine erhebliche Anzahl von Arzneimitteln auf dem freien Markt verfügbar wird.

09.07.18 - Staatliche Beihilfen: Deutschland muss illegale Beihilfen von den großen Stromverbrauchern zurückfordern, die in den Jahren 2012-2013 von Netzentgelten befreit wurden
Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Befreiung von Netzentgelten, die in Deutschland bestimmten großen Stromverbrauchern in den Jahren 2012 und 2013 gewährt worden war, gegen die EU-Beihilferegeln verstieß. Es gab keine Gründe dafür, diese Verbraucher von der Zahlung der Netzentgelte zu befreien. Deutschland muss die illegalen Beihilfen zurückfordern. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Alle Stromverbraucher müssen die Netzbetreiber für die Dienste, die sie nutzen, bezahlen. Wenn bestimmte große Stromverbraucher von diesen Entgelten befreit werden, stellt dies eine unfaire Bevorteilung dar. Zudem wird die Last für die übrigen Verbraucher erhöht. Deswegen muss Deutschland nun die nicht gezahlten Entgelte von diesen Stromverbrauchern einfordern."

09.07.18 - Faire Besteuerung: Europäische Kommission schlägt endgültige technische Maßnahmen zur Schaffung eines betrugssicheren EU-Mehrwertsteuersystems vor
Die Europäische Kommission hat die detaillierten technischen Änderungen an den EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuer (MwSt.) vorgeschlagen, die unseren jüngsten Vorschlag zur Überarbeitung des Systems, um es betrugssicherer zu machen, ergänzen. Das Maßnahmenpaket ändert die Mehrwertsteuervorschriften erheblich und soll Unternehmen in der gesamten EU das Leben erleichtern. Es setzt einer 25 Jahre andauernden "vorläufigen" Mehrwertsteuerregelung am Binnenmarkt ein Ende. Im Oktober letzten Jahres schlug die Kommission die wichtigsten Grundsätze für die Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraums vor, der dabei helfen soll, den Betrug, der die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedstaaten derzeit schätzungsweise 50 Mrd. EUR jährlich kostet, zu bekämpfen. Die Kommission hofft, dass diese technischen Maßnahmen einen Anstoß zu Diskussionen in den Mitgliedstaaten über die allgemeinen Grundsätze oder "Eckpfeiler" eines einfacheren und belastbaren endgültigen EU-Mehrwertsteuersystems für den Warenhandel innerhalb der EU geben werden.

09.07.18 - Design Thinking für Revisoren: Ein Praxisbericht
Design Thinking und Re-Vision? Geht das zusammen? Spontan antworten viele mit einem Nein: Der Blick nach vorne kombiniert mit dem Blick zurück – das kann nicht gut gehen! Dass es nicht nur funktioniert, sondern sogar hervorragend zusammenpasst, zeigen die Autorinnen in ihrem Beitrag. Der Grundgedanke, Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen, indem man die Innovationsfähigkeit des Unternehmens fördert, nimmt in beiden Bereichen einen zentralen Stellenwert ein. Innovative Ansätze wie das Design Thinking können Revisoren in ihrem beruflichen Umfeld sehr gut unterstützen. Der Begriff des Design Thinking wurde in den beiden letzten Jahren zum Modewort. Allein die Eingabe in eine Internetsuchmaschine bringt mehr als 35 Millionen Ergebnisse.


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