01.08.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Compliance-Beratung und ein erfolgreiches operatives Compliance-Management im Unternehmen ist scheinbar relativ einfach
Von den USA gehen die größten Sanktions-Risiken für international tätige Unternehmen aus



01.08.19 - Compliance-Dialoge zur Risikoerhebung
Eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Compliance-Beratung und ein erfolgreiches operatives Compliance-Management im Unternehmen ist scheinbar relativ einfach: Man muss in einem ersten Schritt die konkreten Compliance-Risiken im eigenen Geschäftsumfeld kennen, um in einem zweiten Schritt effektive und ma߬geschneiderte Maßnahmen zur Risikominimierung einsetzen zu können. Die Realität zeigt jedoch nicht selten, dass schon die Kenntnis der Geschäftsrisiken Compliance Of¬ficer vor eine große Herausforderung stellt.

01.08.19 - Siemens' neuer Verhaltenskodex - Erstellung und Implementierung
Was ist bei der Erstellung und Implementierung eines Verhaltenskodex' zu beachten und welche Herausforderungen stellen sich einem Unternehmen wie Siemens dabei, welches sich durch Internationalität und weltweite Präsenz auszeichnet und in etwa 200 Ländern/Regionen rund 377.000 Mitarbeiter beschäftigt?
Die "Business Conduct Guidelines" wie der Verhaltenskodex bei Siemens heißt, gelten im gesamten Konzern und sind für alle Siemens-Mitarbeiter und Führungskräfte, inklusive dem Vorstand der Siemens AG, weltweit verbindlich. Sie bilden das Kernstück von Siemens' weltweitem Compliance-Programm. Irgendwann war die Entscheidung gefallen: Die Business Conduct Guidelines sollten von Grund auf überarbeitet werden.

01.08.19 - Fortlaufende Entwicklung des DOJ Justice Manual- Änderungen der FCPA Corporate Enforcement Policy (März 2019)
Von den USA gehen die größten Sanktions-Risiken für international tätige Unternehmen aus. Es ist daher für die entsprechenden Marktteilnehmer von großer Bedeutung, informiert zu bleiben. Dieser Beitrag dient dazu, aktuelle Entwicklungen hinsichtlich dieses Bereichs in den USA nachzuzeichnen. Er knüpft an die Beiträge aus der Januarausgabe (CCZ 2019, 45 ff) und der Märzausgabe (CCZ 2019,59 ff.) an. Das Department of Justice (DOJ) legt bei der Verfolgung von Verstößen gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) seit einiger Zeit einen großen Reformeifer an den Tag.


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