08.01.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen
Der Haushaltsausschuss hat den Weg für wesentliche Änderungen in der Finanzverfassung des Grundgesetzes bereitet



08.01.19 - Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen Amazon
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art "gatekeeper" gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt."

08.01.19 - Wesentliche Änderungen in der Finanzverfassung des Grundgesetzes
Der Haushaltsausschuss hat den Weg für wesentliche Änderungen in der Finanzverfassung des Grundgesetzes bereitet. Mit Stimmen der Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Ausschuss Änderungen im Grundgesetz, die Finanzhilfen im Bildungsbereich sowie beim sozialen Wohnungsbau erweitern beziehungsweise ermöglichen sollen. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Gemeindeverkehrswegefinanzierung sowie Bundesautobahnen. Die Vertreter der AfD-Fraktion stimmten gegen den Entwurf. Für die Änderungen ist eine absolute Zweidrittelmehrheit nötig. Der Bundesrat ist bei den Grundgesetzänderungen zustimmungspflichtig.

08.01.18 - Wettbewerbszentrale geht gegen "gekaufte" positive Kundenbewertungen vor
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Gutscheinwerbung eines Elektronikhändlers außergerichtlich unterbunden. Dieser hatte auf der Verkaufsplattform Amazon Produkte zum Kauf angeboten und der Ware beim Versand einen Gutschein beigefügt. Darauf stand geschrieben: "Sie sind zufrieden mit dem Produkt? Dann bieten wir Ihnen an 15,- Euro zu erstatten, wenn Sie auf der Produktseite eine positive Bewertung für das Produkt hinterlassen …" Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbung als irreführend.

08.01.19 - Warum Banken sich keine Datenpannen erlauben dürfen
Der Finanzsektor ist im Branchenvergleich am häufigsten von Datenpannen betroffen. Das zeigt die aktuelle Studie "Cost of Data Breach 2018" des Ponemon-Instituts. Die Kosten, die durch solch einen Vorfall entstehen, sind hoch – insbesondere, wenn man den Schaden durch Reputationsverlust mit einbezieht. Im harten Wettbewerb mit Fintechs können es sich Banken nicht erlauben, das Vertrauen ihrer Kunden zu verlieren. Wie DataOps dabei helfen kann, Datenpannen zu vermeiden, erklärt Eric Schrock, CTO bei Delphix, im folgenden Beitrag. Diesen bieten wir Ihnen zur freien redaktionellen Verfügung an.


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