16.05.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Transparency hält die erneut losgetretene Debatte um die Einführung einer Widerspruchslösung für ein Ablenkungsmanöver
In zwei separaten Fusionskontrollverfahren im Krankenhaussektor haben die betroffenen Unternehmen ihre jeweiligen Anmeldungen nach vorläufigen Bedenken des Bundeskartellamtes im Hauptprüfverfahren zurückgenommen



16.05.19 - Missbrauch des Patientenvertrauen: Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte
Transparency hält die erneut losgetretene Debatte um die Einführung einer Widerspruchslösung für ein Ablenkungsmanöver. Transparency Deutschland warnt vor einem jetzt schon möglichen Missbrauch des Patientenvertrauens im Zuge der Anwendung des am 01. April 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur "Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende". Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.

16.05.19 - Krankenhausbetreiber in Schleswig-Holstein und in Köln nehmen Fusionsanmeldungen in zwei Fällen nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
In zwei separaten Fusionskontrollverfahren im Krankenhaussektor haben die betroffenen Unternehmen ihre jeweiligen Anmeldungen nach vorläufigen Bedenken des Bundeskartellamtes im Hauptprüfverfahren zurückgenommen. In dem einen Fall hatte die Ameos Psychiatrie Holding GmbH, Kiel ("Ameos"), angemeldet, die Anteilsmehrheit an der Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Eutin ("Sana Kliniken"), zu erwerben. In dem anderen Fall hatte die in Köln ansässige Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria ("Cellitinnen Nord") einen Zusammenschluss mit der ebenfalls in Köln ansässigen Stiftung der Cellitinnen gemeinnütziger eingetragener Verein ("Cellitinnen Süd") geplant.

16.05.19 - Bei der 97. Datenschutzkonferenz im Hambacher Schloss haben sich die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mit einer Reihe wichtiger datenschutzrechtlicher Themen beschäftigt
In bewusster Anlehnung an die auf dem Hambacher Fest 1832 erhobenen Forderungen nach Freiheit und Demokratie hat die Konferenz in ihrer "Hambacher Erklärung" betont, dass der Einsatz Künstlicher Intelligenz dem Menschen und seinen Grundrechten und Grundfreiheiten verantwortet sein muss. Hierzu erklärt Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: "Ich freue mich, dass die Bundesregierung dafür sorgen möchte, den Grundrechten auch beim Einsatz Künstlicher Intelligenz weiterhin die prägende Rolle zukommen zu lassen. Die Menschenwürde und das in ihr verankerte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung müssen auch bei der Nutzung solcher Systeme Maßstab unseres Handelns bleiben. Mit der Hambacher Erklärung setzen wir als Datenschutzaufsichtsbehörden ein klares Signal für einen grundrechtsorientierten Einsatz künstlicher Intelligenz.


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