25.10.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Veranstalter von Kreuzfahrten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere kein pauschales Trinkgeld von deren Bordkonto abbuchen
Die Europäische Kommission hat Qualcomm wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung bei 3G-Baseband-Chipsätzen mit einer Geldbuße von 242 Mio. EUR belegt



25.10.19 - Bitkom zur EuGH-Entscheidung über Facebook-Like-Buttons
Der Europäische Gerichtshof hat am 29. Juli 2019 entschieden, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sind, wenn sie das Like-Button-Plugin von Facebook auf ihrer Webseite eingebunden haben und dadurch unmittelbar personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern an Facebook weitergeleitet werden.

25.10.19 - Kartellrecht: Europäische Kommission verhängt wegen Verdrängungspreisen Geldbuße von 242 Mio. EUR gegen US amerikanischen Chiphersteller Qualcomm
Die Europäische Kommission hat Qualcomm wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung bei 3G-Baseband-Chipsätzen mit einer Geldbuße von 242 Mio. EUR belegt. Qualcomm verkaufte diese Produkte zu nicht kostendeckenden Preisen, um ihren Konkurrenten Icera aus dem Markt zu verdrängen. Damit hat das Unternehmen gegen EU-Kartellrecht verstoßen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Baseband-Chipsätze sind wichtige Komponenten mobiler Geräte, da sie deren Verbindung mit dem Internet ermöglichen. Qualcomm verkaufte diese Produkte ihren wichtigsten Kunden zu nicht kostendeckenden Preisen, um einen Wettbewerber auszuschalten. Das strategische Vorgehen von Qualcomm verhinderte Wettbewerb und Innovation auf diesem Markt und beschränkte die Auswahl der Verbraucher in einer Branche, in der die Nachfrage nach innovativen Technologien und das Potenzial dafür sehr hoch sind. Da dieses Verhalten gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, haben wir gegen Qualcomm eine Geldbuße von 242 Mio. EUR verhängt."

25.10.19 - OLG Koblenz: Zusätzliches Entgelt zum Reisepreis ist nur mit gesonderter Zustimmung der Kundinnen und Kunden erlaubt
Veranstalter von Kreuzfahrten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere kein pauschales Trinkgeld von deren Bordkonto abbuchen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. "Es muss den Passagieren überlassen bleiben, wie viel Trinkgeld sie zahlen möchten", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. "Die verbreitete Unsitte, Beträge von oft mehr als hundert Euro pro Reise ohne vorherige Erlaubnis einzubehalten, ist nach dem Urteil rechtswidrig." Der Reiseveranstalter hatte in einem Prospekt für eine Kreuzfahrt geworben. Dort wurde auf die Trinkgeld-Regelung an Bord hingewiesen. Die Regelung besagte, dass ein Trinkgeld von 10 Euro pro Person und Nacht automatisch vom Bordkonto der Reisenden abgebucht werde. Diesen Betrag könnten sie an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen.


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