02.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Geht ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes von der Bundesagentur für Arbeit auf eine Optionskommune über, finden nach § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II* ausschließlich die bei dem übernehmenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge Anwendung
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen ab 2020 den Behörden mitgeteilt werden



02.03.20 - Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel
Geht ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes von der Bundesagentur für Arbeit auf eine Optionskommune über, finden nach § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II* ausschließlich die bei dem übernehmenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge Anwendung. Diese gesetzliche Geltungsanordnung verdrängt arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auf die Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit. Der Kläger war bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmte sich aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme unter anderem nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) in der jeweils geltenden Fassung.

02.03.20 - Finanz-Compliance: Gesetz sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmaßnahmen für sogenannte Intermediäre vor
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen ab 2020 den Behörden mitgeteilt werden. Der Finanzausschuss beschloss unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, nachdem zuvor 14 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf beschlossen worden waren. Zahlreiche Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Für den Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen stimmten die Fraktionen von AfD und FDP. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

02.03.20 - Finanztransaktionssteuer: Der Plan von Olaf Scholz sieht vor, auf Aktientransaktionen von inländischen Unternehmen, deren Marktkapitalisierung über eine Milliarde Euro beträgt, eine Steuer von 0,2 Prozent zu erheben
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die bisher erzielten Fortschritte in der europäischen Finanzpolitik hervorgehoben und seinen jüngst vorgestellten Plan zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Deutschland und weiteren europäischen Staaten verteidigt. In einer von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses verwies Scholz auf "entscheidende Fortschritte" bei der ESM-Reform. Es werde einen Backstop für das Bankenabwicklungsregime geben, falls dessen Fondsmittel nicht ausreichen würden. Damit werde ein Stück zusätzliche Sicherheit geschaffen. Auch bei der Bankenunion sieht Scholz Fortschritte.


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